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DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 hat für viele Betriebe hohe Relevanz. Dies gilt vor allem dann, wenn diese für einen reibungslosen Arbeitsablauf und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter sorgen wollen. Worauf Sie bei der Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 achten müssen und wie Sie von dieser profitieren können, erfahren Sie in jenem Beitrag.

Wodurch zeichnet sich die DGUV Vorschrift 3 aus?

Die Vorschrift 3 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) besagt, dass sämtliche elektrische Anlagen in einem Betrieb zu überprüfen sind. Nur auf diese Weise ist die Sicherheit der Mitarbeiter in einem Unternehmen gewährleistet. Zu diesem Zweck muss die Kontrolle in vorgegebenen Abständen erfolgen. In diesem Kontext ist zu erwähnen, dass auch vor der ersten Inbetriebnahme eines Geräts die Kontrolle gemäß DGUV Vorschrift 3 zu erfolgen hat. Nur so gehen Sie sicher, dass dieses störungsfrei funktioniert und Ihren Arbeitsalltag nicht beeinträchtigt. Durch eine regelmäßig Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 können Sie sich langfristig auch hohe Ausgaben ersparen. Denn im Rahmen einer solchen Kontrolle lassen sich etwaige Mängel an einem Betriebsmittel zeitnah feststellen und beheben, bevor es zu gröberen Schäden kommt. Es lohnt sich also durchaus, die Kontrolle nach DGUV Vorschrift 3 in den vorgesehenen zeitlichen Abständen zu veranlassen. Natürlich sollten Sie sich diesbezüglich an einen geeigneten Partner wie unsere Firma wenden. Wir führen die Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 unkompliziert und zügig durch. Dabei achten wir darauf, dass bei der Kontrolle nach DGUV Vorschrift 3 kein Mehraufwand für Sie entsteht.

Welche Betriebe müssen sich an die DGUV Vorschrift 3 halten?

Generell muss sich jedes Unternehmen, in dem sich elektrische Anlagen befinden, an die Regelungen der DGUV Vorschrift 3 halten. Dabei ist es ganz gleich, ob es sich um einen Industriebetrieb oder um eine Klinik handelt. Wenn Sie einen Prüfer von außen mit der Testung beauftragen, ist es wichtig, dass dieser mit den Geräten, die in Ihrem Betrieb zum Einsatz kommen, vertraut ist. Wenn Sie sich also die langwierige Suche nach einer geeigneten Fachkraft ersparen wollen, sollten Sie sich mit unserer Firma in Verbindung setzen. Diese hat bereits in etlichen Betrieben die Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 erfolgreich durchgeführt. Auf unserer Homepage können Sie sich einen ersten Überblick über unsere Referenzen verschaffen. Durch unsere Zuverlässigkeit und unser gutes Preis-Leistungsverhältnis war es uns im Verlauf der Jahre möglich, uns einen großen Kundenstamm aufzubauen.

Wer darf eine Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 durchführen?

Eine Kontrolle der elektrischen Betriebsmittel darf lediglich durch eine befuge Fachkraft vorgenommen werden. Laut DGUV Vorschrift 3 handelt es sich hierbei um eine Person, die über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik sowie über ein entsprechendes Maß an Berufserfahrung verfügt. Für viele Betriebe lohnt es sich, eine zur Überprüfung der Betriebsmittel laut DGUV Vorschrift 3 eine Fachkraft von außen heranzuziehen. So müssen Sie lediglich die Kontrolle selbst bezahlen und ersparen sich die Anstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters.

Welche Geräte sind laut der DGUV Vorschrift 3 zu überprüfen?

Elektrische Anlagen werden in ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel untergliedert. Dabei sind beide Arten von Anlagen einer Kontrolle zu unterziehen. Dabei ist jedoch anzumerken, dass für beide Arten von Betriebsmitteln unterschiedliche Regelungen in Bezug auf den zeitlichen Abstand der Überprüfung bestehen. In der Regel beträgt die Prüffrist für ortsfeste Anlagen vier Jahre, während ortsveränderliche Betriebsmittel, die in Verwendung sind, alle sechs Monate getestet werden müssen. Bei erstgenannter Art von Anlagen handelt es sich um Betriebsmittel, die fix an ihren Standort gebunden sind oder nur mit großen Mühen von diesem wegbewegt werden können. Beispiele hierfür stellen große Plotter sowie elektrische Leitungen dar. Bei ortsveränderlichen Geräten handelt es sich hingegen um Maschinen, die ohne Aufwand ihren Standort wechseln können – hierunter fallen unter anderem frei stehende Kaffeemaschinen, Wasserkocher und kleine Bürodrucker.

Wie läuft die Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 ab?

Die Kontrolle gliedert sich in drei Schritte. Zu Beginn erfolgt die Sichtprüfung der elektrischen Anlagen. Dabei überprüft die Fachkraft, ob auf dem betreffenden Gerät sichtbare Mängel bestehen. Im Anschluss daran, werden die Betriebsmittel der so genannten Funktionsprüfung unterzogen. Hierbei wird die Funktionstüchtigkeit der Anlagen im Rahmen bestimmter Betriebsabläufe unter die Lupe genommen – so simuliert die Fachkraft unter anderem einen Kurzschluss. Ist dieser Test erfolgreich absolviert, erfolgt anschließend die Messprüfung. In diesem Fall schließt der Elektrotechniker Ihre Betriebsanlage an spezielle Geräte an, um zu kontrollieren, ob sich deren Spannungswerte im Normbereich befinden. Wenn Sie wollen, dass diese Überprüfung mit hochwertigen, modernen Messgeräten durchgeführt wird, sollten Sie sich an unser Unternehmen wenden. Wir setzen für diesen Vorgang lediglich zeitgemäße Maschinen ein, welche sich durch ein sehr gute Qualität auszeichnen. Auf diese Weise garantieren wir Ihnen genaue Ergebnisse.

Geräteprüfung

Welche Rolle spielt das Prüfprotokoll bei der Kontrolle nach DGUV Vorschrift 3?

Bei jeder Kontrolle Ihrer elektrischen Anlagen ist ein Prüfprotokoll zu erstellen. Dies sollte ebenfalls durch die Fachkraft erfolgen. Im Dokument werden Datum und Name des Prüfers sowie die Ergebnisse der Kontrolle festgehalten. Dabei dient das Schriftstück für die DGUV als Nachweis, dass die Testung der elektrischen Betriebsanlagen stattgefunden hat. Auch dient ein solches Dokument zukünftigen Prüfern als Orientierung. Gerne übernehmen wir die Erstellung des Protokolls für Sie. Sie erhalten das Dokument nach der Kontrolle in Form eines PDFs, sodass Sie dieses bei Bedarf stets zur Hand haben.

Warum ist unser Unternehmen zu empfehlen?

Wenn es um die DGUV Vorschrift 3 geht, verfügen wir bereits über ein großes Maß an Erfahrung. Die Mitarbeiter nehmen daher in regelmäßigen Abständen an einer Weiterbildung teil und wissen somit genau, worauf Sie bei einer Überprüfung gemäß DGUV 3 achten müssen. In diesem Kontext ist anzumerken, dass sich diese in Bezug auf Ihr Wissen stets auf dem neuesten Stand befinden – dies schließt auch den rechtlichen Bereich mit ein. Gerne stehen Ihnen unsere Fachkräfte auch bei Fragen zur Seite. Wir sind darum bemüht, Sie in Bezug auf die Überprüfung Ihrer Betriebsmittel umfassend aufzuklären, wobei wir Ihnen auf Wunsch auch ein unverbindliches Angebot zukommen lassen. Mit diesem sind Sie dazu imstande, sich einen guten Überblick über unser Preis-Leistungsverhältnis zu verschaffen.

Wie viel kostet eine Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3?

Eine Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel in Ihrem Betrieb muss nicht teuer sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich hierfür an unsere Firma wenden. Uns ist sehr wichtig, dass jene Dienstleistung für eine Vielzahl von Betrieben erschwinglich ist. Daher achten wir darauf, dass wir den Preis so tief wie möglich ansetzen. In diesem Kontext steht Transparenz für uns an erster Stelle. Sie erhalten auf Nachfrage daher genaue Auskunft über die Zusammensetzung der Kosten. Auch erfahren Sie im Vorfeld, wie viel Sie eine Kontrolle der elektrischen Betriebsmittel kosten wird – auf diese Weise können Sie genau abschätzen, welche Ausgaben auf Sie zukommen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

Falls Sie Interesse an einer Überprüfung Ihrer elektrischen Anlagen durch unsere Firma haben, können Sie sofort mit uns in Kontakt treten. Auf unserer Homepage finden Sie ein Formular, mithilfe dessen Sie uns Ihre Anfrage zukommen lassen können. Nach Erhalt Ihres Anliegens setzen wir und zeitnah mit Ihnen in Verbindung. In diesem Kontext ist anzumerken, dass wir auch kurzfristige Anfragen gerne bearbeiten und diese besonders hohe Priorität einräumen. Zur Testung suchen wir Sie vor Ort in Ihrem Unternehmen auf. Ihr Arbeitsablauf wird durch die Überprüfung nicht gestört – Sie müssen lediglich darauf schauen, dass wir Zugang zu den betreffenden Anlagen haben.

Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

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