Alles rund um das Thema Prüfung elektrischer Betriebsmittel

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Häufige Fragen

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Ein Unternehmer hat in seinem Betrieb mit einer Prüfung elektrischer Betriebsmittel für Sicherheit und Verhütung von Unfällen zu sorgen. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3/GUV-VA3 „Elektrische Betriebsmittel und Anlagen“ ist er verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Wiederholungs-Prüfungen durchführen zu lassen. 

Zu prüfen sind dabei ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sowie stationäre und nicht stationäre Anlagen. Die Vorschriften geben die Prüffristen vor, der Unternehmer kann unter Berücksichtigung der örtlichen und innerbetrieblichen Gegebenheiten eigene Fristen fest legen. Voraussetzung ist, dass dadurch die Sicherheit im gleichen Maß erreicht werden kann.

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Warum wird die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchgeführt?

Liegt an einem elektrischen Gerät ein Defekt vor und es kommt zu einem Schaden, kann dies immense Folgen haben. Produktionsstillstand und Störung des Geschäftsablaufes, Verletzungen von Personen oder die Entstehung eines Brandes sind nicht selten.

Die vorschriftsmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel kann den Unternehmer bei der Haftung für Schäden entlasten, welche auf defekte elektrische Geräte zurück zu führen sind. Brandschutzversicherungen schließen eine Haftung teilweise aus, wenn eine Betriebsstätte teilweise oder ganz durch Brand zerstört werden, der von einem Elektrogerät ohne vorschriftsmäßige Prüfung verursacht wird.

Seitens der Berufsgenossenschaft wird ebenfalls keine Haftung übernommen, wenn durch solche ungeprüfte Geräte eine oder mehrere Personen zu Schaden kommen.

Welche Geräte werden der Prüfung elektrischer Betriebsmittel unterzogen?

Gegenstand der Prüfung entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften sind:

  • elektrische, ortsfeste Betriebsmittel
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • stationäre Geräte Anlagen
  • nicht stationäre Anlagen und Geräte

 

Bei den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln handelt es sich um schwer bewegbare oder fest angebrachte Komponenten, die über keine Tragevorrichtung verfügen. Mit dazu gehören Geräte, die fest montiert sind und bei denen der Betrieb durch bewegliche Anschlussleitungen erfolgt. Elektrische Betriebsmittel, die in die Kategorie ortsfest gehören, zeichnen sich dadurch aus, dass sie leicht bewegt werden können so lange sie in Betrieb oder an einen Versorgungs-Stromkreis angeschlossen sind. Stationäre Anlagen sind mit ihrer Umgebung verbunden, z.B in Gebäuden, auf Fahrzeugen oder in Baustellenwagen.

Nicht stationäre Geräte werden nach ihrem Gebrauch abgebaut, könne zu einem neuen Einsatzort gebracht und dort wieder in Betrieb genommen werden, z.B. Papierschredder, elektrische Werkzeugmaschinen, Lötgeräte, Sprühpistolen, Kühlschränke, Drucker, Scanner, Computer und Rechenmaschinen.

Geräteprüfung

Wer kann die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchführen?

Die Prüfung stellt Anforderungen an den Prüfer, sie kann durch befähigte Personen oder Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Personen, die elektrotechnisch unterwiesen werden, sind nicht berechtigt, alleine die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchzuführen.

Sie sind jedoch zur Unterstützung einer Elektrofachkraft zugelassen.
Befähigt ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung und -erfahrung über die notwendigen Fachkenntnisse zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel verfügt.
Dazu gehören Wissen über die Betriebsmitteln im Einzelnen sowie die elektrotechnischen Regeln.

Eine ständige Weiterbildung und Aktualisierung der Kenntnisse wird vorausgesetzt.

Wie läuft die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ab?

Für die Kontrolle der Betriebsmittel werden spezielle Messeinrichtungen verwendet.
Es erfolgt generell eine Sichtprüfung, also die Kontrolle auf äußerlich sichtbare Mängel und den Zustand der Isolierungen. Zudem werden verschiedene Widerstände geprüft und eine Funktionsprüfung wird durchgeführt. Anschließend erhält das Arbeitsmittel eine Kennzeichnung, dazu wird ein schriftlicher Prüfbericht mit allen Messwerten erstellt.

Dieser Ablauf gilt für alle Arten von Elektrogeräten und Anlagen, je nachdem, zu welcher Kategorie sie genau gehören, sind dabei die Vorgaben aus der Prüfungsvorschrift genau einzuhalten. Zur Kontrolle und Durchführung der Prüfung elektrischer Betriebsmittel sind idealerweise spezielle Prüfgeräte einzusetzen.
Je nach Einsatzzweck und Art der Prüfungsaufzeichnung können einfache Prüfmittel oder spezielle Universalprüfgeräte mit Druck- und Speicherfunktion Anwendung finden.

DGUV Vorschrift 3

Wie erkenne ich, welches Gerät geprüft wurde?

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel wird genau dokumentiert und in schriftlicher Form festgehalten. Zusätzlich hat es sich in der Praxis bewährt, die geprüften Geräte mit einer Prüfplakette zu versehen. Der Benutzer hat den Vorteil, genau fest zu stellen, ob sein Arbeitsgerät geprüft wurde und wann eine Wiederholungsprüfung ansteht.

Gängige Prüfaufkleber tragen die Monatsangabe und das Jahr der Prüfung, ähnlich einem TÜV-Aufkleber an einem Kfz. Für Geräte und Verlängerungsanschlussleitungen gibt es zur Markierung Prüfplaketten, die um den Leitungsmantel gewickelt werden. 

Eine solche Plakette befreit den Anwender nicht von der Pflicht, einen auftretenden Mangel unverzüglich zu melden und die Bedienung einzustellen.

Wie sind die Fristen zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel?

Nach der Vorschrift DGUV können die Fristen ermittelt werden, sofern die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen normal beansprucht werden.
Dabei spielt die Umgebungstemperatur ebenso eine Rolle wie Feuchtigkeit oder Staub. Weicht die Beanspruchung vom Durchschnitt ab, muss die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in kürzeren Abständen erfolgen. Andererseits wiederum kann in besonderen Fällen auch eine Verlängerung der Frist erfolgen, wenn die Geräte einer geringen Beanspruchung ausgesetzt sind.

Je nachdem, um welche Komponenten es sich handelt, gelten Fristen von 6 bis 24 Monaten für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel.

Aufgrund der riesigen Vielfalt der Elektrogeräte, die tagtäglich in einem Unternehmen eingesetzt werden, können nur ein paar Beispiele der gewerblichen Verwendung genannt werden, welche einer Prüfung elektrischer Betriebsmittel zu unterziehen sind. Unterwassersauger, Flüssigkeitsstrahler, Anschluss- und Verlängerungsleitungen in Bädern, Kaffeeautomaten, Kochplatten, Rührgeräte und Toaster in Gemeinschaftsküchen sind alle 6 Monate zu prüfen.

Staubsauger, Geräte zur Teppichreinigung, elektrische Betriebsmittel in Schulen oder Laboratorien, Bügelmaschinen in Wäschereien, Kreissägen, Werkzeugmaschinen und Häcksler auf Baustellen oder in Werkstätten unterliegen der Prüfpflicht alle 12 Monate.

Computer, Projektoren, Ventilatoren und Kopiergeräte in Bürobetrieben, Tisch- oder Stehleuchten, elektrische Geräte, Heizöfen, Radios sowie Geräte- und Verlängerungsleitungen in Pflegestationen und Heimen müssen alle 24 Monate einer Prüfung elektrischer Betriebsmittel unterzogen werden. Wie bereits erwähnt, gilt dies für gewerbliche Unternehmen.

Die Verantwortung für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Grundsätzlich ist die Durchführung der Prüfung eine Pflicht des Unternehmers, er trägt die Verantwortung. Da für die Durchführung erhebliche Fachkenntnisse erforderlich sind, sollte er eine geeignete Person auswählen, welcher die Kontrollen durchführt. Die Elektrofachkraft übernimmt nach schriftlicher Beauftragung durch das Unternehmen die fachliche Verantwortung bezüglich der Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Dazu gehört die Festlegung des Prüfumfangs, die Einteilung der Geräte in die entsprechende Kategorie sowie die Festlegung der Prüffristen. Der Fachmann sorgt für die notwendigen Prüfgeräte, führt den Prüfungsvorgang sorgfältig und vorschriftsmäßig durch und sondert zu reparierende Geräte aus. Nach erfolgter Durchsicht erledigt er die Dokumentation und Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel sowie die Festlegung in bestimmte Klassen. Der Prüfer legt die Personen fest, welche die Kontrolle durchführen und übernimmt die Fachaufsicht für die Tätigkeiten der unterwiesenen Personen. Er sorgt für die Auswertung der gefundenen Fehler protokolliert das Ergebnis und erarbeitet eine Verfahrensweise zur Fehlerbeseitigung und Instandsetzung der beanstandeten Geräte.

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