Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore

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Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore

Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore durch unser Unternehmen. In allen Unternehmen ist es ratsam, eine fachkundige Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach BGR 232 vornehmen und so eventuelle Defekte und Risiken in der Sicherheit und Funktionalität ausschließen zu lassen. Durch den täglichen Gebrauch und die starke Beanspruchung können Türen und Tore im Laufe der Zeit verschleißen und nicht mehr den BGR 232 Standards entsprechen. Kraftbetätigte Türen und Tore sind in Gebäuden und Unternehmen zu finden mit viel Publikums- oder Lieferverkehr. Daher unterliegen sie strengen Regelungen, wie der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV. Sie öffnen sich in der Regel halb oder voll automatisch und werden von elektronischen Kraftmaschinen bewegt.

Da von diesen Türen und Toren eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle für Personen ausgeht unterliegen sie strengsten Sicherheitskontrollen. Kraftbetätigte Tore hingegen findet man in Betrieben mit Liefer- und Fahrzeugverkehr, wie Unternehmen mit Lieferverkehr, aber beispielsweise auch Krankenhäuser und Feuerwachen. Hier findet die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV Anwendung. Bei Betrieben mit kraftbetätigten Toren findet auch die Torprüfung nach UVV statt, die berufsgenossenschaftlich in Deutschland vorgegeben ist. Ausgeschlossen von der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV sind auch provisorische Tore für einen Lastenaufzug.

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Prüfung kraftbetätigter Türen

Die Anmeldung zur BGR 232 Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nimmt man im Internet vor und erhält einen Termin, den ein Fachmann aus der Umgebung zeitnah vor Ort realisieren wird.
Durch eine professionelle Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore lassen sich Defekte frühzeitig erkennen und so für maximale Funktionalität und die Vermeidung von Risiken sorgen.
Um eine BGR 232 Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore in Auftrag zu geben, ist die kurze Angabe der zu prüfenden Türen und Tore ausreichend.
Zum einen gibt es die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7.

Dies sind die technischen Regeln für Arbeitsstätten, die den Stand der Technik, die Arbeitsmedizin und die Arbeitshygiene für das Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte regelt.
Die Torprüfung nach UVV gehört zu den Unfallvertütungsvorschriften in Deutschland und dient zur Verhinderung von Arbeitsunfällen. An diese Vorschriften und Regelungen, die die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und die Torprüfung nach UVV enthalten, sind alle Arbeitgeber gebunden, außer er findet eine andere Lösung.

Diese muss jedoch den gleichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen, die bei der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV kontrolliert werden.

Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 (BGR 232)

Unternehmer können sich für die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ein Angebot unterbreiten lassen und werden erkennen, dass die BGR 232 Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nicht teuer ist und keinerlei versteckte Gebühren und Mehrkosten enthält.
Es handelt sich um einen rechtssicheren E-Check in fachkundiger Ausführung.

Warum sollten Unternehmer in regelmäßigen Abständen eine Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 vornehmen lassen?

Zum einen endet jede Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 mit einer rechtssicheren Bescheinigung. Zum zweiten können Risiken in der Sicherheit vermieden und Gefahren für die Mitarbeiter des Unternehmens, sowie die Haftung des Unternehmers für entstandene Gefahren durch mindere Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 wird im Internet angemeldet und sollte alle Türen beinhalten, die in diese Rubrik fallen und daher geprüft werden müssen. Ein Spezialist aus der Nähe wird einen zeitnahen Termin veranschlagen, zu dem er in die Firma kommt und die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 vor Ort realisiert. Sollte das Ergebnis der Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 ohne Mängel und Defekte überzeugen, wird sofort ein rechtssicheres Zertifikat über das Ergebnis der Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 ausgestellt.

Anderenfalls muss der Unternehmer auf das Zertifikat nicht verzichten, da er im Anschluss an die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 eine Möglichkeit zur fachkundigen Instandsetzung und Behebung aller Fehler oder Sicherheitsmängel erhält. Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 kommt ohne zusätzliche oder versteckte Gebühren, zieht keine Mehrkosten für die Anfahrt des Spezialisten nach sich und ist somit optimal, um für wenig Geld mehr Sicherheit zu erzielen und Risiken im Unternehmen zu vermeiden. Selbst kleinste Defekte werden vom Fachmann umgehend und vollständig erkannt. Die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV ist zwingend notwendig, da kraftbetätigte Türen sich vor allem in öffentlichen Gebäuden, wie Behörden oder Geschäften befinden. Hier sind die Türen häufig mit einer Luftschleuse kombiniert. Ausgeschlossen bei diesen kraftbetätigten Türen sind Türen einer maschinellen Anlage, wie beispielsweise Aufzugtüren.

Auch provisorisch eingerichtete kraftbetätigte Türen, wie beispielsweise auf Baustellen unterliegen nicht der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV. Da solche kraftbetätigten Türen als bewegliche Raumabschlüsse für Gebäude mit Fußgängerverkehr konstruiert wurden, bergen sie auch eine gewisse Gefahrenquelle für die Personen. Daher muss eine regelmäßige Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV erfolgen.

Kraftbetätigte Türen und Tore

Sowohl bei der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach DGUV Vorschrift 3 werden alle möglichen Gefahrenquellen untersucht.
Schon bei der Planung und Einrichtung werden diese Aspekte der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV mit einbezogen.
So sollten die Türe und Tore sicher zu bedienen sein und nicht eine zusätzliche Gefährdung bedeuten.

Sie sollten so eingebaut werden, dass sie kurze Wege innerhalb der Arbeitsstätte garantieren und nicht eine Gefährdung durch Windbelastung nach sich zieht.

Diese Aspekte wie die Soggefahr werden bei der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV untersucht. Weitere Faktoren die bei Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV untersucht werden sind die vorgeschriebenen Mindestmaße, die einzuhalten sind.

Außerdem werden bei der Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV die separate Absicherung der Türen und Tore geprüft und es wird kontrolliert, dass diese im Notfall manuell bedient werden können.

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