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DGUV Vorschrift 3 Prüffristen

DGUV Vorschrift 3 Prüffristen

Die DGUV 3 ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben mit elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen. Als die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV) und der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGU) im Jahr 2014 zusammengefasst wurden, entstand der Begriff DGUV. Weitere Information zu DGUV Vorschrift 3 Prüffristen finden Sie auf dieser Seite.

Was besagen die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen?

Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Prüfung und Wartung elektrotechnischer Anlagen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Straftat. Verantwortlich für die ordnungsgemäße und regelmäßige Durchführung dieser Prüfung ist der Unternehmer oder Betreiber. Die Prüfung muss in bestimmten zeitlichen Intervallen nach der Vorschrift DGUV 3 erfolgen. Bei der Durchführung haben sich die sogenannten VDE-Regeln als Standard durchgesetzt. Diese dienen in der Elektrotechnik der Unfallverhütung. Beispiele für VDE-Regeln sind unter anderem die DIN VDE 0701/0702 (ortsveränderliche Geräte und Betriebsmittel), VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 (elektrischen Anlagen und Maschinen) oder DIN VDE 0185 (Blitzschutzanlagen). Auch unsere Firma führt ihre Prüfungen nach diesen Regeln durch.

DGUV V3 Prüfung

Warum ist die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen wichtig?

Durch die gewissenhafte Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen verringert sich die Anzahl der Arbeitsunfälle mit elektrischen Geräten. Arbeitgeber schaffen damit ein sicheres Arbeitsumfeld. Zudem können sie vielfach Kosten für die Wartung und Instandhaltung der elektrischen Betriebsmittel reduzieren: Mängel und Sicherheitsrisiken an elektrischen Geräten und Anlagen werden durch die Einhaltung der DGUV V3 in der Regel schnell aufgedeckt, was für eventuelle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche relevant sein kann. Besonders wichtig ist die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 aber im Hinblick auf die Haftung im Schadensfall: Berufsgenossenschaften und Versicherungen kommen bei Unfällen mit elektrotechnischen Geräten nur für die Kosten auf, wenn die DGUV Vorschrift 3 eingehalten wurden. Im Schadensfall muss der Betreiber das Prüfprotokoll der letzten Elektroprüfung vorlegen. Ist dieses in Ordnung, muss er nicht befürchten, entstandene Schäden oder Regressforderungen Dritter aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

DGUV V3 prüfung

Für welche Geräte und Anlagen gelten die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen?

Die Prüfung nach DGUV 3 gilt für alle Betriebsmittel und Geräte, die in den Stromkreislauf eingebunden sind. Die DGUV 3 unterscheidet zwischen „ortsveränderlichen“ und „ortsfesten“ Betriebsmitteln bzw. Anlagen. „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ sind Elektrogeräte, die problemlos von einem Ort an den anderen transportiert werden können. An Büroarbeitsplätzen sind dies zum Beispiel Computer, Drucker, Schreibtischlampen, Monitore oder Verteilersteckdosen. In Werkstätten fallen elektrotechnische Werkzeuge wie Akkuschrauber oder Sägen in die Kategorie „ortsveränderliche Betriebsmittel“. Der Begriff „ortsfeste elektrische Anlagen“ bezeichnet Geräte, die fest installiert sind, also nicht einfach so bewegt werden können. Große Maschinen in Industriebetrieben wie Fertigungsstraßen, Kompressoren, aber auch Kühlschränke und Durchlauferhitzer zählen dazu.

Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung bei der Ermittlung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen?

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber ermitteln lassen, ob Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bestehen und wie diese zu bewerten sind. Auch entsprechende Maßnahmen, um das Risiko von Arbeitsunfällen mit elektrischen Geräten zu minimieren, spielen dabei eine Rolle. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung ergeben sich auch die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen. Sie muss von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt und rechtssicher dokumentiert werden – denn im Falle eines Unfalls fragen Gerichte meist als erstes nach Gefährdungsbeurteilungen.

Welche DGUV Vorschrift 3 Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung?

Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich bestimmte Prüffristen für elektrische Betriebsmittel und elektrotechnische Anlagen. Die erste DGUV 3 Prüfung muss erfolgen, bevor das elektrische Betriebsmittel oder die elektrische Anlage zum ersten Mal in Betrieb genommen wird. Geräte, die seitens des Herstellers aufgestellt werden, sind von dieser Vorgabe ausgenommen. Wurden die Geräte repariert oder etwas an ihnen verändert, ist eine erneute Prüfung vorgeschrieben. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Prüfung in bestimmten zeitlichen Intervallen vorgeschrieben. Der Rhythmus der Wiederholungsprüfungen ist so festzulegen dass Mängel, die durch den regelmäßigen Gebrauch im Arbeitsalltag realistisch sind, rechtzeitig aufgedeckt werden können.
DGUV V3 prüfung

Wie bindend sind die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen?

Bei der Festlegung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen kann sich der Betreiber an den Empfehlungen orientieren, die in der DGUV Vorschrift 3 enthalten sind. Sie sind nicht starr festgeschrieben, sondern beruhen auf Erfahrungswerten beim Betrieb der Geräte unter normalen Bedingungen. So darf die maximale Fehlerquote lediglich 2 % betragen. Diese maximale Fehlerquote muss entsprechend dokumentiert werden und dient als Nachweis des festgelegten Prüfungsintervalls. Maßgeblich ist, dass der Betreiber im Schadensfall das Intervall der Prüfung eingehalten hat und nachweisen kann, dass die Prüffristen richtig gewählt wurden

Worauf müssen der Betreiber und die Benutzer außerdem bei den DGUV Vorschrift 3 Prüffrist achten?

Die konsequente Einhaltung der DGUV 3 Prüfintervalle entbindet den Betreiber und Benutzer elektrischer Betriebsmittel und elektrischer Anlagen nicht davon, auf sichtbare Mängel zu achten und gegebenenfalls das Gerät oder die Anlage stillzulegen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung des Betriebsmittels vor der Benutzung sollte selbstverständlich sein. Natürlich kann der Laie eventuelle Mängel und Defekte nicht ohne Weiteres erkennen. Um die Sicherheit für die Mitarbeiter zu steigern und das Risiko von finanziellen Schäden durch Betriebsunfälle mit elektrischen Geräten zu reduzieren, ist es daher empfehlenswert, die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen möglichst kurz zu fassen.

Welche DGUV Vorschrift 3 Prüffristen gelten für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sieht die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen zwischen 3 Monaten und 2 Jahren vor. Ausschlaggebend für den Abstand der Prüfintervalle ist die Frage, welche Bedingungen am Einsatzort vorliegen. Dies geht aus der Gefährdungsbeurteilung hervor.

Unter „normalen Bedingungen“ zum Beispiel beim Einsatz in trockenen Räumen sind die DGUV Vorschrift 3 Prüfristen länger. Besondere Bedingungen und entsprechend kürzere DGUV Vorschrift 3 Prüffristen liegen zum Beispiel an Arbeitsplätzen vor, an denen mit Feuchtigkeit (Schwimmbäder, Abwassertechnik) oder einer hohen mechanischen Beanspruchung zu rechnen ist. Letzteres gilt zum Beispiel für Baustellen oder bestimmte Werkstätten.

Entsprechend ist für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die auf Baustellen eingesetzt werden, ein Prüfintervall von 3 Monaten angesetzt. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die zum Beispiel in Werkstätten oder industriellen Betrieben verwendet werden, müssen 1 mal im Jahr überprüft werden. Für Büroarbeitsplätze sind die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen etwas großzügiger ausgelegt: Hier ist eine Überprüfung im Rhythmus von 2 Jahren ausreichend. Dieses Intervall ist jedoch das Maximum.

Welche DGUV Vorschrift 3 Prüffristen gelten für ortsfeste elektrische Anlagen?

Für ortsfeste Elektrische Anlagen und Betriebsmittel beläuft sich das DGUV3 Prüfintervall auf 4 Jahre. Auch hier unterscheidet der Gesetzgeber wieder zwischen „normalen Betriebsbedingungen“ und „besonderen Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“. Für die letzte Gruppe sieht der Gesetzgeber einen Prüfrhythmus von 1 Jahr vor.
Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Wir prüfen Ihre elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 und beachten die Umsetzung auf die Norm DIN EN 50678 und DIN EN 50699
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Alle Anlagen müssen regelmäßig einer Prüfung nach DIN VDE 0100 / 0105 unterzogen werden

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