DGUV Vorschrift 3 Prüffristen
Die DGUV 3 ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben mit elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen. Als die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV) und der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGU) im Jahr 2014 zusammengefasst wurden, entstand der Begriff DGUV. Weitere Information zu DGUV Vorschrift 3 Prüffristen finden Sie auf dieser Seite.
Was besagen die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen?
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Prüfung und Wartung elektrotechnischer Anlagen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Straftat. Verantwortlich für die ordnungsgemäße und regelmäßige Durchführung dieser Prüfung ist der Unternehmer oder Betreiber. Die Prüfung muss in bestimmten zeitlichen Intervallen nach der Vorschrift DGUV 3 erfolgen. Bei der Durchführung haben sich die sogenannten VDE-Regeln als Standard durchgesetzt. Diese dienen in der Elektrotechnik der Unfallverhütung. Beispiele für VDE-Regeln sind unter anderem die DIN VDE 0701/0702 (ortsveränderliche Geräte und Betriebsmittel), VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 (elektrischen Anlagen und Maschinen) oder DIN VDE 0185 (Blitzschutzanlagen). Auch unsere Firma führt ihre Prüfungen nach diesen Regeln durch.
Warum ist die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen wichtig?
Durch die gewissenhafte Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen verringert sich die Anzahl der Arbeitsunfälle mit elektrischen Geräten. Arbeitgeber schaffen damit ein sicheres Arbeitsumfeld. Zudem können sie vielfach Kosten für die Wartung und Instandhaltung der elektrischen Betriebsmittel reduzieren: Mängel und Sicherheitsrisiken an elektrischen Geräten und Anlagen werden durch die Einhaltung der DGUV V3 in der Regel schnell aufgedeckt, was für eventuelle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche relevant sein kann. Besonders wichtig ist die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 aber im Hinblick auf die Haftung im Schadensfall: Berufsgenossenschaften und Versicherungen kommen bei Unfällen mit elektrotechnischen Geräten nur für die Kosten auf, wenn die DGUV Vorschrift 3 eingehalten wurden. Im Schadensfall muss der Betreiber das Prüfprotokoll der letzten Elektroprüfung vorlegen. Ist dieses in Ordnung, muss er nicht befürchten, entstandene Schäden oder Regressforderungen Dritter aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Für welche Geräte und Anlagen gelten die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen?
Die Prüfung nach DGUV 3 gilt für alle Betriebsmittel und Geräte, die in den Stromkreislauf eingebunden sind. Die DGUV 3 unterscheidet zwischen „ortsveränderlichen“ und „ortsfesten“ Betriebsmitteln bzw. Anlagen. „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ sind Elektrogeräte, die problemlos von einem Ort an den anderen transportiert werden können. An Büroarbeitsplätzen sind dies zum Beispiel Computer, Drucker, Schreibtischlampen, Monitore oder Verteilersteckdosen. In Werkstätten fallen elektrotechnische Werkzeuge wie Akkuschrauber oder Sägen in die Kategorie „ortsveränderliche Betriebsmittel“. Der Begriff „ortsfeste elektrische Anlagen“ bezeichnet Geräte, die fest installiert sind, also nicht einfach so bewegt werden können. Große Maschinen in Industriebetrieben wie Fertigungsstraßen, Kompressoren, aber auch Kühlschränke und Durchlauferhitzer zählen dazu.
Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung bei der Ermittlung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen?
Welche DGUV Vorschrift 3 Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung?
Wie bindend sind die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen?
Bei der Festlegung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen kann sich der Betreiber an den Empfehlungen orientieren, die in der DGUV Vorschrift 3 enthalten sind. Sie sind nicht starr festgeschrieben, sondern beruhen auf Erfahrungswerten beim Betrieb der Geräte unter normalen Bedingungen. So darf die maximale Fehlerquote lediglich 2 % betragen. Diese maximale Fehlerquote muss entsprechend dokumentiert werden und dient als Nachweis des festgelegten Prüfungsintervalls. Maßgeblich ist, dass der Betreiber im Schadensfall das Intervall der Prüfung eingehalten hat und nachweisen kann, dass die Prüffristen richtig gewählt wurden
Worauf müssen der Betreiber und die Benutzer außerdem bei den DGUV Vorschrift 3 Prüffrist achten?
Welche DGUV Vorschrift 3 Prüffristen gelten für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sieht die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen zwischen 3 Monaten und 2 Jahren vor. Ausschlaggebend für den Abstand der Prüfintervalle ist die Frage, welche Bedingungen am Einsatzort vorliegen. Dies geht aus der Gefährdungsbeurteilung hervor.
Unter „normalen Bedingungen“ zum Beispiel beim Einsatz in trockenen Räumen sind die DGUV Vorschrift 3 Prüfristen länger. Besondere Bedingungen und entsprechend kürzere DGUV Vorschrift 3 Prüffristen liegen zum Beispiel an Arbeitsplätzen vor, an denen mit Feuchtigkeit (Schwimmbäder, Abwassertechnik) oder einer hohen mechanischen Beanspruchung zu rechnen ist. Letzteres gilt zum Beispiel für Baustellen oder bestimmte Werkstätten.
Entsprechend ist für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die auf Baustellen eingesetzt werden, ein Prüfintervall von 3 Monaten angesetzt. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die zum Beispiel in Werkstätten oder industriellen Betrieben verwendet werden, müssen 1 mal im Jahr überprüft werden. Für Büroarbeitsplätze sind die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen etwas großzügiger ausgelegt: Hier ist eine Überprüfung im Rhythmus von 2 Jahren ausreichend. Dieses Intervall ist jedoch das Maximum.
Welche DGUV Vorschrift 3 Prüffristen gelten für ortsfeste elektrische Anlagen?
Wir sind spezialisiert für die Prüfung elektrischer Maschinen und prüfen nach den Standards der VDE 0113.
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