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DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung

Was ist die DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung?

Die DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung gibt vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften deklarierten Schutzziele erreicht werden können. Darüber hinaus enthält die Die DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung weitere Erklärungen zu den Unfallverhütungsvorschriften. Die Anweisungen schließen Lösungen, welche ebenso sicher sind und beispielsweise in den technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu finden sind, nicht aus. Die Durchführung von Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung ist für alle Unternehmen vorgeschrieben.

Was beinhaltet die DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung?

Die DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung ist eine gesetzliche Vorgabe für die sichere Nutzung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Jeder Betrieb ist per Gesetz dazu verpflichtet, mittels einer fachmännischen Prüfung der elektrischen Geräte einer Arbeitsstätte die ordnungsgemäße Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung nachzuweisen. Alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen nach der Anweisung in bestimmten Zeitabständen auf einen intakten Zustand überprüft werden. Vor der ersten Inbetriebnahme elektrischer Geräte und Anlagen und nach einer Änderung oder Instandsetzung dieser, ist laut DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung eine entsprechende Prüfung ebenfalls erforderlich.

Sind Prüfberichte von Laboren aus anderen Ländern zulässig?

Prüfberichte von Laboratorien, die in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassen sind, werden auf die gleiche Weise berücksichtigt wie Prüfberichte aus der Bundesrepublik Deutschland. Vorausgesetzt wird aber, dass die den Berichten dieser Stellen zugrunde liegenden Prüfungen, Verfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle mindestens gleichwertig sind.  Um solche Stellen handelt es sich insbesondere dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45000 dargelegten Anforderungen erfüllen.

Was wird geprüft?

Die DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung gibt vor, dass alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in einer öffentlichen Einrichtung oder einem Unternehmen einer Prüfung unterzogen werden sollen, wenn diese von den Beschäftigten genutzt werden. Geprüft werden muss demnach alles, was mit elektrischer Spannung betrieben wird und im Betrieb auch zum Einsatz kommt. Dazu zählen alle ortsfesten und mobilen elektrischen Anlagen und Geräte, die in festgelegten Zeitabständen getestet werden müssen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und Maschinen sind zum Beispiel Computer, Monitore, Kopierer, Lampen, Verlängerungskabel, Netzteile, elektrische Kassen, Faxgeräte, Drucker, Kaffeemaschinen und besonders in Handwerksbetrieben Geräte wie Trennschleifer oder Bohrmaschinen. Zu den ortsfesten Anlagen zählen beispielsweise elektrische Gebäudeinstallationen, Schaltschränke, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Drehbänke, Lackieranlagen, Pressen und Automaten oder auch Roboter. Das gewonnene Messergebnis muss gemäß der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung dokumentiert werden und dient als Nachweis. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, ist ein normgerechter Prüfbericht hilfreich, auch um eventuelle Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen.

DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung

Wie muss nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung geprüft werden?

Alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden einer Einzelprüfung unterzogen. Mithilfe moderner Instrumente werden im Rahmen der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung drei Schritte durchgeführt. Zuerst erfolgt eine Sichtprüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen im Betrieb, um äußere Mängel sowie fehlende Markierungen festzustellen. Danach wird die elektrische Prüfung der Anlagen und Geräte vorgenommen. Mit der Unterstützung der Messinstrumente wird der Schutzleiterwiderstand, der Schutzleiterstrom, der Isolationswiderstand, der Ersatzleiterstrom, der Berührungsstrom und der Differenzstrom unter Beachtung der DIN-Normen geprüft. Nach der Messung wird der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in einer Funktionsprüfung getestet. Über die Prüfung jedes einzelnen Geräts wird ein gerichtsfestes Protokoll erstellt.

Wer darf laut DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung prüfen?

Eine Prüfung darf laut DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung nur durch eine speziell ausgebildete Elektrofachkraft durchgeführt werden, die für einen sachgemäßen Test optimal kalibrierte Mess- und Prüfgeräte nutzt. Die Qualifikation der prüfenden Person ist im Prüfbericht zu dokumentieren. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft die erforderlichen Tests durchführen.

Wie häufig sollen ortsfeste elektrische Geräte und Anlagen überprüft werden?

Nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung müssen elektrische Betriebsmittel und Anlagen, welche an einem festen Ort im Unternehmen stehen, vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Wartung oder Veränderung und in regelmäßigen Abständen durch eine ausgebildete Elektrofachkraft überprüft werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind die Fristen für die sich wiederholenden Prüfungen durch dazu befähigte Personen darzulegen. Die DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung gibt als richtungsweisenden Wert eine Frist von sechs Monaten vor. Für Baustellen sind Wiederholungsprüfungen alle drei Monate angedacht. Die Fristen können verlängert werden, wenn bei den vorangegangenen Tests eine Fehlerquote von unter zwei Prozent erzielt wird. Auch maximale Richtwerte sind in der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung enthalten, die für eine Gefährdungsbeurteilung übernommen werden können, da sie einen empfohlenen Ausgangspunkt bilden. Der Check ortsfester elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen, in Fertigungs- und Werkstätten sollte mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Elektrische Geräte und Anlagen in Büroräumen oder ähnlichen Bedingungen sollten nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung mindestens alle zwei Jahre überprüft werden.

Warum prüfen?

Laut DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung hat ein Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in seinem Betrieb auf ihren einwandfreien Zustand getestet werden sollen. Einige Versicherungen weisen schon in ihrer Police darauf hin, dass es zu einer Minderung der Beitragszahlungen kommt, wenn die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen des zu versichernden Betriebs innerhalb der gesetzten Fristen fachmännisch überprüft und der ordnungsgemäße Zustand bestätigt wird. Durch die vorgeschriebene Überprüfung dieser Mittel können mögliche Defekte festgestellt und behoben werden. Da ortsfeste elektrische Betriebsmittel, die nicht korrekt funktionieren im Extremfall eine Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten im Betrieb darstellen können, sollen mangelhafte Geräte und Anlagen mithilfe der verpflichtenden Überprüfung erkannt und Fehler beseitigt werden. Mit gravierenden Folgen ist beispielsweise ein Feuer im Betrieb verbunden, das durch defekte elektrische Komponenten entstehen kann. Die fristgerechte Prüfung stellt auch eine Sicherheit für die Mitarbeiter eines Unternehmens oder öffentlichen Einrichtung dar. Die Konsequenzen von fehlenden Tests sind im Schadensfall erheblich. Ein Mangel an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel kann zum Beispiel eine Funktionsstörung sein, die je nach Grad des Defekts unter Umständen zum Totalausfall des Geräts oder der Anlage führen kann. Eine defekte elektrische Anlage oder ein fehlerbehaftetes Betriebsmittel können neben möglichen Personenschäden auch einen stark erhöhten Energieverbrauch bewirken. Wenn solche Mängel frühzeitig erkannt werden, sind kostenintensive Folgen schon im Vorfeld vermeidbar und Beschäftigte können ihrer Arbeit mit gutem Gewissen nachgehen.

Warum muss die Überprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung dokumentiert werden?

Nach der Prüfung jedes einzelnen elektrischen Betriebsmittels erhält der Auftraggeber beziehungsweise Unternehmer ein gerichtsfestes Protokoll mit allen wichtigen Messwerten und relevanten Daten. Jedes getestete Gerät wird zur Identifikation mit einer eindeutigen Nummer markiert, um mögliche Verwechslungen ausschließen zu können. Im Prüfbericht wird der Zustand des getesteten Geräts dokumentiert. Das Protokoll beinhaltet gerätespezifische Angaben wie Geräteart und Gerätetyp, den genauen Standort im Betrieb sowie eine übersichtliche Darlegung über die durchgeführten Schritte der Prüfung und die gewonnenen Ergebnisse mit den Mess- und Grenzwerten. Sollte es im Zuge der Überprüfung zu einer Feststellung von Mängeln kommen, wird der Unternehmer direkt darauf hingewiesen. Eine sachgerechte Dokumentation, welche die Durchführung der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung bestätigt, dient als Nachweis für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und ist für Ansprüche oder Begünstigungen bei Versicherungen sehr hilfreich. Das Prüfprotokoll darf jederzeit von den zuständigen Stellen als Nachweis über fristgerechte Tests angefordert werden.

 

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