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DGUV 3 Prüfung

Wie sind die Vorgaben der DGUV 3 Prüfung?

Die Vorgaben der DGUV 3 Prüfung (bzw. die DGUV Vorschrift 3) für elektrische Betriebsmittel und Anlagen lauten, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel stets in einem ordnungsgemäßen Zustand vorhanden sein müssen. Aus diesem Grund sehen rechtliche Vorschriften vor, dass eine Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nach einer Änderung oder nach einer Instandsetzung oder generell in bestimmten Zeitabständen (sogenannte Prüffristen) erfolgen muss. Um einem Unfall entgegenzuwirken und um Menschen sowie Betriebsstätten zu schützen, ist die regelmäßige Prüfung ortsfester Anlagen als auch ortsveränderlicher Geräte verpflichtend.

Wer trägt die Verantwortung für die DGUV 3 Prüfung?

Der Unternehmer oder der Betreiber unterliegt der Pflicht der Prüfung und ist alleinig verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung sowie die korrekte Einhaltung der Prüffristen, denn die zuständigen Arbeitsschutzbehörden (u.a. Gewerbeaufsicht oder das Amt für Arbeitsschutz) als auch die Unfallversicherungen (wie die Berufsgenossenschaften oder die Unfallkassen) tätigen in regelmäßigen Abständen eine persönliche Kontrolle darüber, ob auch tatsächlich eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte und ortsfester Anlagen zustande gekommen ist. Sowohl die Anzahl der Unfälle als auch die hieraus resultierenden Folgekosten verringern sich bei der Einhaltung der Intervalle sowie Prüffristen gemäß den Vorgaben der DGUV 3 Prüfung.

Wie sieht die Gestaltung gesetzlicher Prüffristen einer DGUV 3 Prüfung aus?

Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung die Prüfart, die Prüffristen sowie der Prüfumfang zu ermitteln und aus dieser Gefährdungsbeurteilung muss ersichtlich sein, welche Art von Gefährdungen vorliegen und wie sie auf die Mitarbeiter und auf die Arbeitsmittel einwirken können. Darüber hinaus muss hieraus ersichtlich sein, welche Maßnahmen im Vorhinein zur Risikominimierung festgelegt wurden, sodass eine etwaige Gefährdung auf ein tragbares Restrisiko reduziert werden kann. Hierüber muss die Führung über einen transparenten Nachweis vonseiten des Betreibers erfolgen, denn wenn es zu einem Schadensfall kommt, werden die Betriebsbedingungen sowie die Umgebungsbedingungen kritisch hinterfragt und eine Untersuchung wird darüber Aufschluss geben, ob und wieweit Prüffristen sowie Intervalle eingehalten oder vernachlässigt wurden. In einem solchen Schadensfall hat eine fehlende Gefährdungsbeurteilung eine hohe rechtliche Gewichtung. Lässt sich eine Überschreitung von Prüffristen oder Intervallen beweisen, so haftet der Betreiber für die resultierenden Folgekosten des Schadens in vollem Umfang. Aus diesem Grund ist der Nachweis über die regelmäßigen Prüfungen ortsfester Anlagen und ebenso die der ortsveränderlichen Geräte als Teil der DGUV 3 Prüfung vonseiten der Versicherungsunternehmen zur Grundlage ihrer Versicherungsverträge geworden.

Wie gestaltet sich die Ermittlung für eine DGUV 3 Prüfung?

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 (Prüfungen) trägt der Betreiber die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin. Wie oft eine solche DGUV 3 Prüfung stattfinden soll, kann das Unternehmen bzw. die zertifizierte Person festlegen, jedoch muss die Prüfung ortsveränderlicher Geräte unbedingt vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden und nur Geräte, die durch den Hersteller aufgestellt werden, sind davon auszunehmen. Eine Festlegung einer Prüfung ortsveränderlicher Geräte hat nach einer Instandsetzung neu zu erfolgen. Eine erneute Prüfung muss auch bei Änderungen stattfinden und hierfür legt der Prüfer das Intervall fest. Der Unternehmer trägt dafür Verantwortung, dass die Prüffristen der DGUV 3 Prüfung eingehalten werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Intervall einer erneuten Prüfung so zu legen ist, dass bei etwaigen und eventuell zu rechnenden Mängeln eine rechtzeitige Feststellung erfolgen kann.

Es gibt keine starr festgelegten Prüfintervalle und dafür maßgeblich für das Intervall der Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist die die abschließende Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Bedingungen innerhalb eines Betriebes. Um die maximale Fehlerquote von zwei Prozent nicht zu überschreiten, gibt die DGUV Vorschrift 3 vor, das jeweilige Intervall der Prüfung ortsfester Anlagen oder der Prüfung ortsveränderlicher Geräte entsprechend passend zu wählen. Als Nachweis des festgelegten Prüfungsintervalls dient die Festlegung der Fehlerquote von zwei Prozent. Von fundamentaler Bedeutung ist die Einhaltung des Intervalls der Prüfung vonseiten des Betreibers im Schadensfalles sowie die Notwendigkeit eines Nachweises darüber, die Prüffristen richtig gewählt zu haben. In einem Schadensfall ist jedoch ein falsch oder schlecht gewähltes Prüfintervall der DGUV 3 Prüfung nicht mit Unwissenheit oder Unsicherheit entschuldbar. Hier kommt der richtigen Gefährdungsbeurteilung rechtlich ein hoher Stellenwert zu.

Was versteht man unter ortsveränderlichen Geräten in einer DGUV 3 Prüfung?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel können während ihres Betriebes bewegt oder einfach von einem Platz zum nächsten gebracht werden und zeitgleich sind sie weiterhin an einen Stromkreis angeschlossen. Zu diesen Geräten zählen zum Beispiel Kopierer, Wasserkocher, Computer, Tischlampen, Scanner, Laptops, Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen, Telefone oder Drucker und mehr. Der Richtwert für die Prüffristen liegt bei der DGUV 3 Prüfung ortsveränderlicher Geräte bei sechs Monaten und wenn bei diesen Geräten eine Fehlerquote von unter zwei Prozent vorliegt, ist eine entsprechende Verlängerung der Prüffristen möglich.  Zwei Jahre sind als maximale Verlängerung der Prüffristen ortsveränderlicher Geräte als Teil der DGUV 3 Prüfung vorgesehen. Der Betreiber selbst ist dafür verantwortlich, dass regelmäßig die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt wird und alle Mitarbeiter sind darüber hinaus dazu angewiesen, dass sie unverzüglich melden, wenn ein Gerät defekt ist oder Mängel aufweist. Entweder führt ein externer Dienstleister die Prüfung ortsveränderlicher Geräte der DGUV 3 Prüfung durch oder ein betriebsinterner Mitarbeiter kann für diese Aufgabe ausgewählt werden, jedoch nur, wenn dieser den Status einer sogenannten „Elektrofachkraft“ besitzt. Die gewählte Prüfperson muss regelmäßig Schulungen beiwohnen und hierüber einen Nachweis erbringen, um die Prüfung ortsveränderlicher Geräte kontinuierlich im Unternehmen durchführen zu können. Um die Prüfung ortsveränderlicher Geräte im Rahmen der DGUV 3 Prüfung ordnungsgemäß, rechtssicher und regelmäßig durchzuführen, muss der Betreiber einen Nachweis über diese Schulungen von der Prüfperson einfordern.

Was versteht man unter ortsfeste Anlagen?

Unter ortsfesten Anlagen versteht man Geräte, die mit ihrer Umgebung fest verbunden und damit nur mit größerem Aufwand transportierfähig sind. Zu dieser Kategorie zählen zum Beispiel Produktionsstraßen oder elektrische Installationen. Die Prüffrist ortsfester Anlagen bei der DGUV 3 Prüfung beträgt vier Jahre und im Rahmen dieser Prüfung ist der ordnungsgemäße Zustand der ortsfesten Anlagen zu testen.

DGUV 3 Prüfung

Bedarf es für die DGUV 3 Prüfung ortfester Anlagen einer Dokumentation?

In der Tat bedarf es für die Prüfung ortfester Anlagen im Rahmen der DGUV 3 Prüfung eines Prüfungsprotokolls, in welchem sowohl der Name des Prüfers, das Prüfdatum, der Anlagetyp als auch das Intervall bzw. die nächsten Prüffristen verzeichnet sind. Im Anschluss an die Prüfung ortsfester Anlagen wird durch einen Nachweis in Form einer Prüfplakette der ordnungsgemäße Zustand der Anlage gekennzeichnet und diese Plakette gibt an, wann der nächste Prüfungstermin ortsfester Anlagen im Rahmen der DGUV 3 Prüfung erfolgt, sodass es eher unwahrscheinlich wird, den kommenden Prüftermin zu versäumen. Obwohl die Prüfplakette gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird diese nach der Prüfung ortsfester Anlagen dennoch in der Praxis weitestgehend angebracht.

Welche Hilfestellungen können bei der DGUV 3 Prüfung hilfreich sein?

Schutzziele sind in der Betriebssicherheitsverordnung vorgegeben und die konkretisierenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben eine allgemeine Hilfestellung für die DGUV 3 Prüfung. Die Maßnahmen, die als Beispiele bei den technischen Regeln benannt werden, müssen eingehalten werden, denn jene Unternehmen, die die Betriebssicherheitsregeln nicht einhalten oder Prüffristen versäumen oder Intervalle zu lang ansetzen, werden im Schadensfall regresspflichtig gemacht und die Beweislast liegt in diesem Fall auf der Seite des Betreibers. Hierfür muss dieser die ordnungsgemäße Prüfung ortsveränderlicher Geräte als auch die ordnungsgemäße Prüfung ortsfester Anlagen nachweisen können sowie Beweise über die Einhaltung der Prüffristen der DGUV 3 Prüfung erbringen. Im Zweifelsfall ist es aus Sicherheitsgründen sinnvoll und empfehlenswert, eine Verkürzung von Prüffristen anzusetzen sowie zur Schadensvermeidung ein häufigeres Intervall anzuordnen.

 

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