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DGUV A3

Die DGUV A3, auch DGUV Vorschrift 3 oder BGV A3 genannt, ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung und betrifft damit jeden Unternehmer, jede öffentliche Einrichtung, aber auch jeden Arbeitnehmer. Damit ist sie für fast jeden Deutschen relevant. Daher ist es enorm wichtig, dass besonders Arbeitgeber über sie Bescheid wissen. Wir beantworten Ihnen deshalb im Folgenden alle wichtigen Fragen zu der DGUV A3.

Was ist die Gesetzesgrundlage der DGUV Vorschrift 3?

Die gesetzliche Grundlage für die DGUV A3 sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Diese gibt es bereits seit 1885, die Bezeichnung DGUV gibt es allerdings erst seit 2014. Damals wurden die fast identischen BGV und GUV-V zusammgeschlossen.

Wer hat die DGUV A3 angeordnet?

Die DGUV A3 ist autonomes Recht und geht von den Berufsgenossenschaften aus, die in Deutschland die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. So ist jedes Unternehmen in der Privatwirtschaft sowie deren Beschäftigte Mitglied einer Berufsgenossenschaft und unterliegen natürlich auch der DGUV. Grund für diese Verordnungen zur Sicherstellung der Arbeitnehmersicherheit ist, dass die Berufsgenossenschaften sich die Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten zur Aufgabe gemacht haben und im Schadensfall für die medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation verantwortlich sind. Zudem sind sie auch für einen finanziellen Ausgleich verantwortlich, wenn es um die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geht.

Was besagt die DGUV A3?

Die DGUV A3 gilt im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften für alle Arbeitnehmer beziehungsweise für alle Unternehmer und öffentliche Einrichtungen. Sie sind autonomes Recht und sollen die Arbeitnehmersicherheit am Arbeitsplatz sicherstellen. So gliedert sich die Verordnung in vier allgemeine Vorschriften:

-DGUV Vorschrift 1: Hierbei handelt es sich um die Grundsätze der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten  und anderen berufsbedingten Gefahren, denen ein Arbeitnehmer ausgesetzt ist.

-DGUV Vorschrift 2: Diese Vorschrift richtet sich besonders an die Betriebsärzte und an jene Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie umfasst nicht nur das Vorgehen der betreffenden Personen, sondern auch die Dokumentation.

-DGUV Vorschrift 3: Oft wird sie auch DGUV A3 oder BGV A3 genannt und bezieht sich hauptsächlich auf die Prüfung von Elektrogeräten, die in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen genutzt werden.

-DGUV Vorschrift 6: Bis 2014 war diese Vorschrift noch unter der Bezeichnung BGV A4 bekannt und behandelte schon damals die arbeitsmedizinische Vorsorge.

DGUV A3

Welche Vorteile ergeben sich aus der DGUV A3?

Die DGUV A3 bringt zwei wesentliche Vorteile mit sich. Aus Arbeitgebersicht beziehungsweise aus der Sicht des Unternehmers oder des Trägers einer öffentlichen Einrichtung, schützt eine sorgfältig durchgeführte Prüfung natürlich vor Betriebsunfällen. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, kann der Arbeitgeber die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nachweisen und ist insbesondere bei einem durch den Betriebsunfall verursachten finanziellen Ausfall geschützt, da die regelmäßige DGUV A3 Prüfung als Versicherungsnachweis gilt. Ebenso wichtige Vorteile hat die DGUV A3 aber auch für den Arbeitnehmer. Durch eine entsprechende Prüfung können Betriebsunfälle präventiv vermieden werden. So ist der Arbeitnehmer deutlich weniger Gefahren ausgesetzt. Besonders hier, wenn es um den Umgang mit Elektrizität geht, kann es durchaus zu tödlichen Verletzungen kommen, die es natürlich zu vermeiden gilt.

Wer ist verpflichtet, eine Prüfung nach der DGUV A3 durchzuführen?

Laut der DGUV A3 sind alle Unternehmen, aber auch alle öffentlichen Einrichtungen – insofern keine Ausnahme besteht – verpflichtet, eine fristgerechte Prüfung der im Betrieb vorhandenen Elektrogeräte durchzuführen. So benötigt jeder Unternehmer und jeder Treiber einer öffentlichen Einrichtung im Ernstfall einen Nachweis über die DGUV Vorschrift 3 Prüfung.

Was muss bei einer DGUV A3 Prüfung geprüft werden?

Von der Prüfung nach DGUV A3 sind alle Anlagen, Maschinen und Geräte betroffen, die in einer öffentlichen Einrichtung oder in einem Unternehmen genutzt werden und die mit elektrischer Netzspannung betrieben werden. Unterschieden wird hier zwischen stationären (ortsfesten) und nicht stationären (ortsveränderlichen) Elektrogeräten.

Bei den ortsveränderlichen Geräten sind etwa Mehrfach-Steckdosen, Kaffeemaschinen, Monitore, Rechner, Kopierer, Faxgeräte, Drucker, Verlängerungsleitungen und andere Betriebsmittel gemeint, die ohne weiteres an einen anderen Standort gebracht werden können. Bei den ortsfesten Betriebsmitteln wird hingegen zwischen ortsfesten Maschinen und ortsfesten Geräten unterschieden. Zu den betreffenden Maschinen zählen unter anderem Drehbänke, Roboter, Industrieöfen und Pressen. Zu den stationären Geräten gehören auch Einbauleuchten, Gebäudeinstallationen, Sicherungen und Steckdosen.

Wann muss eine Prüfung nach DGUV A3 durchgeführt werden?

Grundsätzlich findet eine Prüfung von Elektrogeräten nach der DGUV A3 immer dann statt, bevor ein neues Gerät in Betrieb genommen wird. Nach dieser Prüfung muss auch immer eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung stattfinden, sobald eine Änderung oder eine Instandsetzung des Geräts erfolgt ist. Sollte ein solcher Fall seit der letzten Prüfung nicht  eingetreten sein, hat der letzte Prüfer einen bestimmten Zeitraum festgelegt, der besagt, wann die nächste Prüfung statt zu finden hat. Zur Orientierung empfiehlt der Gesetzgeber für gewisse Geräte gewisse Fristen.

Welche Fristen gibt es für die DGUV A3 Prüfung?

Die vom Gesetzgeber empfohlenen Fristen für ortsfeste, also stationäre Betriebsmittel und Anlagen liegen bei vier Jahren. Einen Ausnahmefall bilden hier Anlagen der „besonderen Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700). Diese sind jedes Jahr zu prüfen. Bei ortsveränderlichen, also nicht stationären Anlagen hingegen, die über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung verfügen, ist eine monatliche Prüfung erforderlich. Handelt es sich jedoch um einen Fehlerstrom-, Differenzstrom- oder Fehlerspannungs-Schutzschalter (egal ob stationäre oder nicht stationäre Anlage), ist über einen Zeitraum von sechs Monaten täglich eine Prüfung durchzuführen. Hierfür wird kein externer Prüfer benötigt, da der Nutzer selbst die einwandfreie Funktion der Schutzschalter festzustellen hat. Hierfür muss er lediglich die Prüfeinrichtung betätigen.

Wer ist berechtigt, die DGUV A3 Prüfung durchzuführen?

In der Regel muss eine Prüfung nach der DGUV A3 von einer externen Fachkraft durchgeführt werden. Die Verordnung sieht nämlich vor, dass eine zertifizierte Elektrofachkraft jegliche elektronischen Geräte und Anlagen sowie Betriebsmittel auf ihre Sicherheit prüft. In einigen Fällen ist es allerdings auch möglich, dass eine speziell ausgebildete Fachkraft die Prüfung durchführen kann, insofern sie von einer Elektrofachkraft angeleitet wird. Dies ermöglicht einigen Unternehmen, dass auch ein Angestellter des betreffenden Unternehmens sowohl die regelmäßigen Prüfungen, als auch die Erstinstallation und mögliche Instandsetzungen sowie Änderungen an den Geräten vornehmen kann. Dieser Angestellter muss jedoch – wie bereits erwähnt – über eine spezielle Ausbildung verfügen und für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung zertifiziert sein.

In den meisten Fällen verfügt ein Unternehmen jedoch nicht über eine solch speziell ausgebildete und zertifizierte Fachkraft, sodass eine externe Elektrofachfirma hinzugezogen werden muss. Diese ist in der Lage, die notwendigen Prüfungen durchzuführen. Allerdings ist vor der Beauftragung unbedingt darauf zu achten, dass die engagierte Firma einen Nachweis über ihre Befähigung erbringen kann.

Wie läuft die DGUV A3 Prüfung ab?

Die Prüfung nach DGUV A3 läuft in der Regel in drei Schritten ab und wird zum Teil mittels moderner Messgeräte durchgeführt. Begonnen wird grundsätzlich mit einer sogenannten Sichtprüfung. Hier achtet die Elektrofachkraft auf mögliche äußere Mängel und auf eventuell fehlende Beschriftungen. Ist dies erledigt, widmet sich die Fachkraft der elektronischen Messung. Diese wird mithilfe der Messgeräte durchgeführt. Dabei werden neben dem Ersatzleiterstrom, dem Differenzstrom, dem Berührungsstrom und dem Schutzleiterstrom auch der Schutzleiterwiderstand sowie der Isolationswiderstand ganz nach den DIN-Normen aufgezeichnet. Alle Werte werden im Anschluss sauber und ordentlich dokumentiert und können somit später als Nachweis für die Berufsgenossenschaft dienen. Am Ende widmet sich die Elektrofachkraft dann der Funktionsprüfung.

 

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