Direkte Kostenanfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.

Prüfung elektrischer Anlagen

Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV V3 und DIN VDE 0105-100

Für viele Unternehmen ist die Prüfung der elektrischen Anlagen eine große Herausforderung. Die Prüfung elektrischer Anlagen  ist in der DGUV V3 beschrieben und gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie die Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten. Die Prüfung elektrischer Anlagen ist aber in der Durchführung wesentlich komplexer. Für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Gebäude ist aber auch die Prüfung von Steckdosen, Unterverteilungen und ortsfesten Leuchten nach aktuellen Normen ein nicht zu vernachlässigender Punkt. Wir möchten Ihnen hier einfach und übersichtlich erläutern, wie Sie Ihre Prüfung elektrischer Anlagen erfolgreich gestalten können.

– Warum müssen elektrische Anlagen überprüft werden?

– Was genau wird in elektrischen Anlagen geprüft?

– Wie wird die Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt?

– Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-610 und DIN VDE 0105-100.

– Wie oft muss die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgen?

– Wer darf die Prüfung elektrischer Anlagen durchführen?         

– Prüfung elektrischer Anlagen

Prüfung elektrischer Anlagen

Warum müssen elektrische Anlagen überprüft werden?

Störungen und Mängel an elektrischen Anlagen verursachen rund 30 Prozent aller registrierten Brände. Zudem kann die Funktionalität elektrischer Anlagen durch Schäden vermindert werden. Oft sind dann Umsatzeinbußen infolge von Produktionsausfällen zu erwarten. Die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt durch eine Erstprüfung vor Inbetriebnahme sowie einer Wiederholungsprüfung in regelmäßigen Abständen. Damit werden Funktionalität und Sicherheit der elektrischen Anlagen sichergestellt. Die Sicherheitsprüfungen sind in der DGUV Vorschrift 3 geregelt und gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung elektrischer Anlagen unterliegt dem Verantwortungsbereich des Unternehmers.

Was genau wird in elektrischen Anlagen geprüft?

Unterteilt werden elektrische Anlagen in stationäre und nicht stationäre Anlagen. Als stationäre Anlagen werden fest mit ihrer Umgebung verbundene Anlagen, z.B. Installationen in Gebäuden oder Baustellenwagen, verstanden. Nicht stationäre Anlagen hingegen erkennt man daran, dass sie nach dem Einsatz ihres definierten Gebrauchs wieder abgebaut oder zerlegt werden. Das können beispielsweise fliegende Bauten oder Anlagen auf Bau- und Montagestellen sein.

Durch den Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel wird eine elektrische Anlage gebildet. Somit müssen alle Betriebsmittel der Anlage geprüft werden.

Laut §2 (1) der DGUV V3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.“

Folgende drei Kategorien werden unterteilt:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

– Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

– Elektrische Anlagen

Beispiele für Betriebsmittel in elektrischen Anlagen sind:

– Steckdosen

– Leuchten

– Leitungen

– RCD-Schutzschalter (FI)

– Sicherungskästen

Wie wird die Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt?

An allen Betriebsmitteln wird eine Einzelprüfung vorgenommen. Wie in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten, umfasst die Prüfung folgende drei Schritte:

– Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung

– Funktionsprüfung

– Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Für die Prüfung elektrischer Anlagen werden nur kalibrierte Messgeräte verwendet. Folgende Messungen werden durchgeführt:

– Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter

– Verwechslung Schutz- und Außenleiter

– Verwechslung Schutz- und Neutralleiter

– Hauptpotentialausgleich und zusätzlicher Potentialausgleich

– Richtige Zuordnung der Neutralleiter zu den jeweils von der FI-Schutzeinrichtung erfassten Stromkreisen

– Schluss zwischen Neutralleitern unterschiedlicher FI-Schutzeinrichtungen

Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-610 und DIN VDE 0105-100

In §2 (2) der DGUV Vorschrift 3 ist genau umschrieben, nach welchen Regeln die Prüfung elektrischer Anlagen zu erfolgen hat: „Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.

Für Erstprüfungen der elektrischen Anlagen entspricht dies der VDE 0100-610. Für Wiederholungsprüfungen der elektrischen Anlagen entspricht dies der VDE 0105-100.

Wie oft muss die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgen?

Vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen oder Instandsetzungen sind elektrische Anlagen vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Außerdem müssen die Betriebsmittel alle 4 Jahre einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Elektrische Anlagen in „Betriebsstätten, in Räumen und Anlagen besonderer Art oder Betriebsstätten sind die elektrischen Anlagen jährlich zu prüfen. Das können Nassräume, Baustellen und medizinisch genutzte Bereiche sein. Festgelegte Mess- und Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen sollten unbedingt eingehalten werden. Der Unternehmer hat laut Betriebssicherheitsverordnung dafür Rechnung zu tragen, die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Im Schadensfall sind die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung gravierend.

Wer darf die Prüfung elektrischer Anlagen durchführen?

Die Prüfung elektrischer Anlagen muss zwingend von einer Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden.

Um als Elektrofachkraft zu gelten, reicht heute durch die EU-Harmonisierung eine fachliche Grundausbildung nicht mehr aus. Dabei sind aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen nebst der fachlichen Ausbildung genauso gefragt. Also muss die Elektrofachkraft die betreffenden Tätigkeiten in den letzten Jahren selbst aktiv ausgeübt haben.

Eine umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildete und qualifizierte Elektrofachkraft gibt es laut Anhang A der VDE 1000-10 nicht. Jede Elektrofachkraft gilt nur für das speziell ausgebildete Gebiet als Fachkraft. Auf allen anderen, nicht speziell ausgebildeten Gebieten, gilt sie als elektrotechnischer Laie.

Aus diesem Grund ist es äußerst ratsam, Wartungs-, Reparatur- und Prüfaufgaben nur von im Aufgabengebiet aktiv tätigen Elektrofachkräften durchführen zu lassen, die zudem noch für das entsprechende Gebiet ausgebildet sind.

Prüfung elektrischer Anlagen

Eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durch uns ist zu 100% rechtssicher.  Wir können mit unseren Mitarbeitern auf über 20 Jahre Erfahrung in der Elektrotechnik, speziell in der Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 und 0100 verweisen. Wir lassen ausschließlich befähigtes Personal das jahrelange Erfahrung hat an Ihre elektrischen Anlagen. Wir prüfen nur mit kalibrierten VDE 0100 Prüfgeräten. Des Weiteren lassen wir unsere Techniker stets weiterbilden, um so den Status der befähigten Person aufrechtzuerhalten. Auf Wunsch führen wir auch Thermografieuntersuchungen oder auch Netzanalysen und Gefährdungsbeurteilungen durch.

Unser Qualitätssiegel zum Prüfen elektrischer Anlagen

Wir lassen unsere Elektrofachkräfte regelmäßig schulen. Somit sind wir und Sie auf der rechtssicheren Seite. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 bzw. 0100 darf nur durch eine ausgebildete Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass diese nicht nur über die erforderlichen Kenntnisse verfügen muss, sondern die Tätigkeit in den letzten Jahren nachweislich ausgeübt haben muss. Während dies für die meisten Elektrofachkräfte im Regelfall kein Problem ist, weist der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) allerdings darauf hin, dass eine Ausbildung auf allen elektrotechnischen Gebieten meist nicht möglich ist. Letztendlich sollte die Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 bzw. 0100 also im Idealfall von für solche Aufgaben spezialisierten Elektrofachkräften durchgeführt werden. Nur dann besteht vollständige Rechtssicherheit.

Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Unser Backoffice erwartet Ihre Anfrage

Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2
Stellen Sie hier Ihre unverbindliche Angebotsanfrage!
Kontakt
DGUV V3
Telefonischer Kontakt
E-Mail Kontakt