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VDE 0701

Was bedeutet VDE 0701?

Um einen effektiven Schutz von Personen und Sachen garantieren zu können, wurden spezielle Sicherheitsbestimmungen erlassen, sodass durch diese Bestimmungen – die vom Verband der Elektrotechnik und Informationstechnik (VDE) erarbeitet wurden – Beschädigungen sowie Unfälle verhindert werden sollen. Diese spezifischen Bestimmungen wurden zu allgemein gültigen und anwendbaren Regelungen spezifiziert aufgrund entsprechender Verordnungen bzw. per Gesetz, welche festlegen, wie die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen für ortsveränderliche, von ortsgebundenen elektrischen Anlagen sowie von elektrischen Geräten auszusehen haben. Hierbei festgelegt sind so zum Beispiel die notwendigen messtechnischen Überprüfungen mit den anzufertigen Prüfprotokollen als auch notwendige Aus- und Durchführungsregelungen. Die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 ist ein Dokument, welches Praktiker erhalten, das alle Vorgaben zur Prüfung elektrischer Geräte beinhaltet. Die Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen ist als Pflicht in der Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 verankert und ebenso ist in dieser Pflichtprüfung nach DIN-VDE-Norm (Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung)) definiert, wie die Erfüllung der vorausgesetzten Fähigkeiten der Prüfperson gemäß der Betriebsversicherungsordnung auszusehen hat.

Wie sehen die grundlegenden Normen genau aus?

Zu den grundlegenden Normen werden drei verschiedene Normen gerechnet. Zum einen ist da die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702, dann die DIN VDE 0100 „Prüfung ortsfester elektrischer Installationen und Anlagen“ und zuletzt die DIN EN60204-1 „Prüfung an Anlagen, Systemen und Maschinen.

Was muss gemäß der Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 geprüft werden?

Die Vorschrift der Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 besagt, dass in regelmäßigen Abständen ortsveränderliche Betriebsmittel auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin getestet werden sollen, das heißt, zu diesen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gehören jene Geräte, welche problemlos während des Betriebes von einem Platz zu einen anderen verlagert werden können. Gemäß der Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 zählen beispielsweise zu dieser Kategorie Laborgeräte, Verlängerungsleitungen, Mikrowellen, Computer, Monitore, Drucker, Kopierer, Lötkolben, Kartenlesegeräte, Mehrfachsteckdosen, Tischlampen, Stehlampen sowie Handbohrmaschinen.

Wer trägt die Verantwortung für die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702?

Dass die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 für Unternehmen verpflichtend ist, muss diesen bewusst sein, denn genau ihnen bzw. dem Unternehmer oder Betreiber obliegt für die Durchführung der Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 die Verantwortung. Hierbei muss der Unternehmer sicherstellen, dass keine Gefährdung für Sachwerte, keine Gefahr für Personen herrscht und dass sich alle elektrischen Geräte in einem tadellosen Zustand befinden. Die Unternehmer können selber wählen, ob sie die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 von einem externen Dienstleister durchführen lassen oder ob sie diese an einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter übertragen.

Wer ist befugt, die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 durchführen zu dürfen?

Ausschließlich eine sogenannte „befähigte Person“ ist dazu befugt, die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 durchzuführen, denn diese als auch die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung) darf nur durch die Expertenhand einer Elektrofachkraft übernommen und durchgeführt werden. Diese entsprechende Elektrofachkraft sollte dringend entweder ein Studium in der Elektrotechnik aufweisen können oder über eine klassische elektrotechnische Ausbildung verfügen, um qualifiziert genug zu sein, um die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung) durchführen zu dürfen. Aber ebenso ist auch eine in der Elektrotechnik unterwiesene Person (EuP) oder sogar der Benutzer selbst dazu befähigt, die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift (ehemals BGV A3 Prüfung) durchführen zu können. In diesem Fall jedoch müssen der Benutzer und die EUP unter der Weisung und Anleitung der entsprechend befähigten Person agieren. Entscheidet sich der Betreiber dafür, die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 4 intern durchführen zu lassen vonseiten eines Mitarbeiters, so muss der Betreiber eine entsprechend befähigte Person im Unternehmen zu dieser Aufgabe ernennen, welche zudem über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Elektrotechnik aufweisen sollte als auch in Regelmäßigkeit bei Fortbildungen beiwohnen muss, sodass stets eine Gewährleistung der aktuellsten Standards in der Technik gegeben ist. Ein schriftlicher Nachweis muss über die Qualifikation sowie über die Weiterbildung erbracht werden und es bedarf hierüber vonseiten des Betreibers einer entsprechenden Überwachung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Betreiber einer Bereitstellung aller entsprechenden zertifizierten Prüf- und Messgeräte, wenn die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung) durch einen internen Mitarbeiter durchgeführt wird.

Wie sind die Prüffristvorschriften der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung)?

Es sind zwar keine festen Prüffristen im Regelungsrahmen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung) vorgeschrieben, jedoch werden einem bestimmte Richtwerte nahegelegt. So wird einem ein Richtwert von 6 Monaten bei der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung) mit manuellem oder vollautomatischem Prüfablauf, als Wiederholungsprüfungen oder als sogenannte Instanzprüfungen für Verlängerungen, Steckdosenverteiler und mobile Kleingeräte nahegelegt. Der Richtwert wird auf drei Monate angesetzt, wenn sich die elektrischen Kleingeräte auf Baustellen befinden. Die Prüffristen können vom Betreiber selbst festgelegt werden. Sofern die Fehlerquote bei einer Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung) bzw. Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 einen Wert unter 2% aufwies, kann in diesem Fall eine Verlängerung der Prüffrist gewährt werden. Vonseiten des Betreibers muss stets sichergestellt sein, das sich alle elektrischen Geräte in einem einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand befinden.

 

Was bringt die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 im Schadensfall?

Das Erste, was im Falle eines Schadens durch die Geräteprüfung DIN VDE 0701-0702 überprüft wird, ist, ob sich die elektrischen Geräte, die die Ursache des Schadens waren, in einem tadellosen und einwandfreien Zustand befunden haben oder nicht. Wenn ein Nachweis per Prüfprotokoll über eine regelmäßige Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung) bzw. Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 bewiesen werden kann, entlastet dieser Nachweis den Betreiber, denn die Beweislast liegt im Falle eines Schadens stets bei diesem. Wenn eine Elektroprüfung nach DGUV V3 (ehemals BGV A3 Prüfung) nachgewiesen werden kann, findet man bei etwaigen Streitigkeiten mit dem Versicherer schneller eine Lösung bzw. Streitigkeiten können so vorgebeugt werden. Viele Versicherer machen die regelmäßige Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung)  zur ihrer Vertragsbedingung und auch Berufsgenossenschaften können erst nach ordnungsgemäß erfolgter Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung) bei Personenschaden haftend gemacht werden. Versicherer lehnen die Haftung in solchen Fällen ab, wenn dem Betreiber eine fehlende Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfung) nachgewiesen werden kann, das heißt, dass für Sachschäden sowie für Personenschäden die Betreiber vollumfänglich haften. Aus diesem Grund ist die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift (ehemals BGV A3 Prüfung) bzw. die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 auch so wichtig, um Schaden jeder Art von allen Beteiligten abzuwenden.

Was genau muss man sich unter einem Prüfprotokoll vorstellen?

Im Anschluss der Elektroprüfung bzw. der Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 muss eine Dokumentation über diese  erfolgen, welche in Form eines sogenannten Prüfprotokolls angefertigt wird und dies entweder in handschriftlicher oder in digitaler Weise. Jedes bei der Elektroprüfung bzw. Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 überprüfte elektrische Geräte muss in diesem Prüfprotokoll in schriftlicher Form aufgeführt und mit einer entsprechenden Nummer versehen werden. Der ordnungsgemäße Zustand des überprüften Gerätes wird durch die Prüfperson aufgelistet sowie die einzelnen Prüfschritte in tabellarischer Form dokumentiert. Eine Stilllegung oder sofortige Reparatur erfolgt bei festgestellten Mängeln oder Fehlern an dem jeweiligen Gerät. Sofern eine Reparatur erfolgt ist, muss hiernach und somit vor der Wiederinbetriebnahme des Gerätes erneut eine Elektroprüfung bzw. Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 erfolgen. Eine Aufbewahrung des entsprechenden Prüfprotokolls muss wenigstens bis zur nächsten erfolgten Elektroprüfung bzw. Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 erfolgen und darüber hinaus muss auf jenem Protokoll der Name, das Datum sowie die Unterschrift der entsprechenden Prüfperson verzeichnet sein.

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