Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3

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Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Wir  informieren Sie weitreichend über die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3. Um Ihnen die Anforderungen der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen einen FAQ-Katalog zur Verfügung, der alle Fragen anschaulich beantwortet.

Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 bieten wir Ihnen eine transparente Abwicklung und feste Preise, sodass Sie Ihre Kosten kalkulieren können.

Prüfung ortsveränderlicher Geräte
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Was ist die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3?

Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 werden alle Arbeitsmittel gemäß den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von uns geprüft. Zu den Geräten im Rahmen der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 zählen Kopierer, Kaffeemaschinen, Bildschirme, Drucker, Computer, Netboobs, Notebooks, Aktenvernichter, TV-Geräte oder Präsentationstechnik.

Durch die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 gehen Sie sicher, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, die dazu dienen, Mitarbeiter weitestgehend vor Unfällen zu schützen. 

Es wird bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 von uns alles geprüft, was mit einem Stecker versehen ist und unter Strom stehen kann.

Was wird von uns geprüft?

Im Rahmen der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 wird die Überprüfung durch uns in verschiedene Schritte unterteilt.

Im ersten Schritt erfolgt die Sichtprüfung.
Im zweiten Schritt prüfen wir das Herzstück, also die technischen Widerstände wie Spannung, Leistung, Sttromeinflüsse der modernen Geräte.

Im Rahmen der Überprüfung nach der setzen wir modernste Techniken ein. Nur Mitarbeiter, die als Prüfperson zugelassen sind, führen die Tests in Ihrem Hause durch.

Wer darf prüfen?

Im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 dürfen nur Personen die Tests durchführen, die als Elektrofachkraft ausgebildet wurden.
Weiter müssen alle Prüfpersonen regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen, damit sie immer auf dem aktuellen Stand der Technik sind.

Unsere Prüfer sind zertifiziert und garantieren einen einwandfreien Prüfablauf, der Ihr Tagesgeschäft nicht beeinträchtigt.

Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

Die Einhaltung der Vorschriften zur Betriebssicherheit obliegt dem Inhaber oder dem Betreiber. Diese sind alleine dafür verantwortlich, dass die Prüfungen gemäß der DGUV Vorschrift 3 in regelmäßigen Abständen erfolgen. Falls es zu einem Schadenfall kommt und die DGUV Prüfung nicht erfolgt ist, haften Betreiber oder Eigentümer vollumfänglich.

Das kann neben dem eigentlichen Schaden zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Weiter machen zahlreiche Versicherer die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 zum Vetragsgegenstand.

Das bedeutet, dass nur bei dem Nachweis der Prüfungen durch ein Prüfprotokoll, eine Versicherung erfolgt. Zahlreiche Gesellschaften bieten Rabatte an, wenn der Nachweis der Prüfung gemäß der DGUV V3 erfolgt. Falls Sie im Schadensfall keine keine Prüfung nachweisen können, verlieren Sie den Versicherungsschutz.

Auch die Berufsgenossenschaften haften nicht, wenn die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 nicht erfolgt ist. Durch die regelmäßige DGUV Vorschrift 3 sichern Sie Ihre Mitarbeiter ab und schützen sich vor Ausfällen oder hohen Zahlungen im Schadensfall.

DGUV V3

Warum erfolgt die Prüfung?

Die DGUV Vorschrift 3 dient dazu, Mängel oder Defekte an technischen Geräten frühzeitig festzustellen und Gefahren für Menschen sowie den Betrieb zu verhindern.
Mit der DGUV Vorschrift 3 wird die Sicherheit der Belegschaft garantiert.

Elektrische Gerätschaften dürfen keine Gefahren für Menschen verursachen. Zudem minimiert die regelmäßige Geräteprüfung die Ursachen für Brandschäden.
Es geht bei der Geräteprüfung nicht um die bloße Einhaltung der Vorschriften, sondern um den Schutz von Menschenleben.

Wann erfolgt die Geräteprüfung?

Alle technischen Geräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme der Geräteprüfung unterzogen werden.
Auch nach einem Umzug oder einer erfolgten reparatur muss immer eine erneute Geräteprüfung vorgenommen werden.
Wir kennen die Fristen für die Wiederholung der Geräteprüfung und melden uns automatisch bei Ihnen, wenn eine erneute Geräteprüfung notwendig wird.

Die erfolgte Geräteprüfung durch uns entbindet Sie und Ihre Mitarbeiter jedoch nicht davon, eventuelle Mängel oder Schäden an technischen Geräten sofort zu melden.
Nach der Prüfung erhalten Sie von uns ein Prüfsiegel, das den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte attestiert. Dadurch können Mitarbeiter jederzeit feststellen, wann die letzte Prüfung erfolgt ist.

Was beinhaltet das Prüfungsprotokoll?

In unsere Kosten ist immer ein Prüfprotokoll enthalten.
Durch das Prüfprotokoll erhalten Sie einen übersichtlichen Anchweis bezüglich der getesteten Geräte. In jedem Prüfprotokoll werden die Geräte einzeln aufgeführt und mit einer fortlaufenden Nummer versehen.

Dadurch ermöglicht das Prüfprotokoll zu jederzeit eine optimale Übersicht. Zudem werden in dem Prüfprotokoll der Name des Prüfers sowie das Datum aufgeführt.

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Was bietet die Prüfung?

Wir setzen immer ein zertifiziertes Prüfgerät ein, damit alle eventuellen Mängel vorzeitig erkannt werden.
Ein Prüfgerät von uns erfüllt höchste Ansprüche und orientiert sich an den rechtlichen Vorschriften.
Wir kommen mit unseren Mitarbeitern und dem entsprechenden Prüfgerät in Ihren Betrieb.
Dort testen wir mit dem speziellen Prüfgerät alle technischen Geräte auf deren ordnungsgemäßen Zustands.

Bei unserer Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 können Sie sicher sein, dass wir höchste Maßstäbe an eine transparente und ordnungsgemäße Durchführung setzen.
Dadurch sorgt unsere Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 bei Ihnen für ein Maximum an Sicherheit.

Welche Kosten fallen für die Geräteprüfung an?

Wir machen keine pauschalen Preise. Unsere Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 passt sich an die Anzahl der Geräte und Ihren Betrieb an. Dadurch bieten wir Ihnen individuelle Kosten und Preise, die sich nur nach dem Aufwand richten.

Die Preise und Kosten für die Geräteprüfung amortisieren sich durch ein hohes Maß an Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb.

Unsere Preise sind transparent und gut kalkuliert. Dadurch können Sie Ihre Kosten senken und ein Optimum an Sicherheit erhalten.

Mit unserem spezialisierten Prüfgerät und unseren zertifizierten Mitarbeitern treffen Sie eine optimale Wahl, die Sie vor Schäden schützt und finanziellen Ausfällen bewahrt.

Sind Sie schon sicherheitsgeprüft?

DIE PRÜFUNG NACH DGUV VORSCHRIFT 3 IST PFLICHT!

FAQ

Hier können Sie uns unverbindlich und kostenlos anfragen.Füllen Sie einfach das Formular aus, anschließend melden wir uns umgehend bei Ihnen.

Ja wir prüfen bundesweit. Wir bieten ein flächendeckendes Netz von über 250 Mitarbeitern und sind sicher auch in Ihrer Nähe. Lassen Sie sich doch Referenzen aus Ihrer Nähe zukommen. Tel. +4934462 6962 130

Weil wir die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 schon seit 10 Jahren  als Hauptleistung ausüben. Wir wissen wovon wir sprechen und sind zudem noch Preiswert sowie nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert.

Ganz einfach. Weil es nach der BetrSichV Gesetz ist. Ihr Versicherungsschutz entfällt, falls Ihren Mitarbeitern etwas bei einen ungeprüften Gerät passiert. Ein umfassende Beratung erhalten Sie hier!

Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

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