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DGUV Vorschrift 4

DGUV Vorschrift 4: Was ist das?

Die DGUV Vorschrift 4 ist eine Vorschrift für Unfallverhütung bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Diese bezieht sich ebenfalls auf nicht elektrische Arbeiten, die in unverzüglicher Nahe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erledigt werden. Einige solcher Arbeiten sind zum Beispiel Bauwerk-Errichten in der Nähe von Freileitungen und Kabelanlagen. Im Sinne der DGUV Vorschrift 4 zählen zu elektrischen Betriebsmitteln alle Gegenstände, die im Ganzen oder nur teilweise elektrische Energie anwenden oder für das Übertragen, Verarbeiten und Verteilen von Informationen genutzt werden. Elektrotechnische Regeln, die für diese Vorschrift gelten, sind elektrotechnische, allgemein anerkannte Regeln und sind in den VDE Bestimmungen beschrieben worden. Eine Prüfung muss von einer Fachkraft im Elektrobereich und im Sinne der DGUV Vorschrift 4 durchgeführt werden, damit sie auch anerkannt wird – von dieser Vorschrift werden die Anforderungen an eine Elektro-Fachkraft beschrieben. Die Fachkraft muss erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, aber auch eine entsprechende Ausbildung in diesem Bereich absolviert haben.

Welche Pflichten hat das Unternehmen laut DGUV Vorschrift 4?

Nach der DGUV Vorschrift 4 sind öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Vor der ersten Inbetriebnahme und der Wiederinbetriebnahme der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen muss die DGUV Vorschrift 4 Überprüfung stattfinden. Wichtig zu erwähnen ist, dass für diese Prüfung auch bestimmte Fristen gelten – an diese Fristen muss sich das Unternehmen halten, damit entstandene Mängel rechtzeitig beseitigt werden können. Im Sinne der DGUV Vorschrift 4 dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen ausschließlich in einem einwandfreien Zustand verwendet werden, wobei der Unternehmer dafür sorgen muss, dass alle Anlagen in diesem ordnungsgemäßen Zustand bleiben. Aus diesem Grund wird vor der Inbetriebnahme, einer Änderung oder Instandsetzung darauf geachtet, dass alle Anforderungen von elektrotechnischen Regeln in Betracht genommen werden. Selbstverständlich ist auch eine Prüfungswiederholung erforderlich, um den ordnungsgemäßen Zustand von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen zu erhalten. Wenn die Anlagen und Betriebsmittel, die normal beansprucht werden, durch Feuchtigkeit, Staub und Umgebungstemperatur ausgesetzt sind, gelten dann die normalen Prüffristen. Einen Unterschied gibt es allerdings zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln, sowie stationären und nicht stationären elektrischen Anlagen. Ortsveränderliche Betriebsmittel werden an den Versorgungsstromkreis während dem Anschluss und dem Betrieb unkompliziert bewegt und transportiert. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind hingegen Betriebsmittel mit fester Anbringung. Diese können nicht problemlos bewegt und transportiert werden, da sie über keine Tragevorrichtung verfügen. Bei stationären Anlagen handelt es sich um Anlagen, die mit ihrer Umgebung unmittelbar verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Installationen auf Containern, Fahrzeugen und Baustellenwagen. Anlagen, die nicht stationär sind, können nach dem Einsatz immer wieder zerlegt oder aufgebaut werden. Das heißt, sollte es erforderlich sein, werden die Anlagen an einem bestimmten Einsatzort von neuem Aufgebaut und zusammengestellt. Als nicht stationäre Anlagen gelten ebenfalls Anlagen auf Bau- und Montagestellen.

Prüfen nach DGUV Vorschrift 4: Warum ist das wichtig?

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel von einer qualifizierten Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht dieser nach der DGUV Vorschrift 4 überprüft werden. Diese Prüfung erfolgt allen elektrotechnischen Regeln entsprechend. Der öffentliche Träger muss ebenfalls darauf achten, dass seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel dieser elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. Sollte eine Person, die über entsprechende Qualifikationen nicht verfügt, die DGUV Vorschrift 4 Prüfung erledigen, dann kann dies ausschließlich mit der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen – dabei ist eine Überwachung von der Elektrofachkraft bei jedem Schritt erforderlich. Auf diese Art und Weise kann sichergestellt werden, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ordnungsgemäß instan dgehalten, errichtet und geändert werden. Die Elektrofachkraft trägt zudem eine Verpflichtung, die Sicherheitsmaßnahmen für die Arbeit anzuordnen, durchzuführen und diese zu kontrollieren. Sobald bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel Mängel festgestellt werden, müssen diese sofort behoben werden. Wichtig ist ebenfalls, dass der Unternehmer dafür sorgt, mangelhafte elektrische Betriebsmittel und Anlagen aus der Verwendung zu ziehen.

DGUV Vorschrift 4

Ungeprüfte elektrische Anlagen und Betriebsmittel: Dürfen diese laut DGUV Vorschrift 4 betrieben werden?

Der Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln muss hundertprozentig sicher sein. Außerdem muss der Unternehmer darauf achten, dass dieser sicherer Zustand auch erhalten bleibt. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel befinden sich in einem sicheren Zustand, wenn diese beim Arbeiten ordnungsgemäß betrieben werden können. Das heißt, dass bei ihrer Verwendung keine unmittelbare Gefahr für die Angestellten ausgehen. In Bezug auf einen sicheren Schutz fordert die DGUV Vorschrift 4 ebenfalls nötige Schutzvorrichtungen gegen Einwirkungen aus dem Außenbereich (zum Beispiel Eindringen von Fremdkörper, Feuchtigkeit, oder mechanische Einwirkung). Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen in einem Unternehmen ausschließlich verwendet werden, wenn diese den Betrieblichen und örtlichen Anforderungen der Sicherheit entsprechen. Damit der Schutz elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gegen Einwirkungen aus der Umgebung (beispielsweise Staub, Feuchtigkeit) laut DGUV Vorschrift 4 garantiert wird, muss laut der DGUV Vorschrift 4 auch ausreichen Schutz gewährleistet sein. Aus diesem Grund ist es ganz wichtig, dass eine passende Luftstrecke, Kriechstrecke, Schutzart, Schutzklasse und Isolationsklasse ausgewählt wird. Dabei müssen die speziellen Bedingungen für den Einsatz bei der Auswahl berücksichtigt werden – die Aktiv-Teile von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen ihrer Spannung, Frequenz und Verwendungsart durch Isolierung gegen direkten Kontakt, Anordnung, Lage und fest angebrachte Einrichtungen geschützt sein. Im Fall, wenn die elektrischen Betriebsmittel im Bereich betrieben werden, wo kein vollständiger Schutz gegen direkten Kontakt nicht gefordert oder nicht möglich ist, besteht eine Notwendigkeit für eine mindestens teilweise Schutzvorrichtung für benachbarte aktive Teile gegen direkten Kontakt. Eine einfache und wirkungsvolle Schutzmaßnahme ist einfach ein hundertprozentiger Schutz gegen direkten Kontakt. Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen ebenfalls eine Einrichtung besitzen, die zur Verhinderung vom Wiedereinschalten führen. Zu solche Einrichtungen zählen abnehmbare Schalthebel, Schalterabdeckungen, Steckkappen für Schalter und ähnliches. Sollte es sich um eine ferngesteuerte Anlage handeln, wird eine spezielle Kennzeichnung gefordert. Damit die Zuständigkeiten und Möglichkeiten für eine Schaltung, sowie der Schaltzustand eindeutig ersichtlich bleiben, sind übersichtliche und korrekte Hinweise, Anweisungen und Kennzeichnungen nötig. Bei einem indirekten Kontakt müssen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einen zuverlässigen Schutz aufweisen – ihrem Betriebsort und ihrer Verwendungsart, Frequenz und Spannung entsprechend. Bei Fehlern in einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel sind Schutzvorkehrungen gegen gefährliche Spannungen bei Kontakt dringend nötig.

Wer führt die DGUV Vorschrift 4 Prüfung durch?

Die DGUV Vorschrift 4 Prüfung kann ausschließlich von einer Fachkraft aus der Elektrobranche durchgeführt werden. Die Elektrofachkraft hat eine Verpflichtung spezielle Geräte zu verwenden, damit die Prüfung von öffentlichen Institutionen und Stellen anerkannt wird. Selbstverständlich müssen die Messgeräte auch den Gesetz-Normen entsprechen. Nur auf diese Art und Weise kann gewährleistet sein, dass bei einer Prüfung von elektrischen Betriebsmittel und Anlagen auch exakte Messergebnisse erreicht werden. Personen, die elektrotechnisch unterwiesen sind, dürfen die Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft überprüfen.

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