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DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt in regelmäßigen Abständen die Durchführung einer professionellen Überprüfung an Ihren elektrischen Anlagen vor. Dabei darf dieser Schritt lediglich durch eine ausgebildete Fachkraft vorgenommen werden. Des Weiteren ist im Zuge der Kontrolle ein spezielles Protokoll zu verfassen. Dieses sollte ebenfalls den Normen der DGUV Vorschrift 3 entsprechen.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Bei der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um ein Regelwerk, das den sicheren Arbeitsablauf in Betrieben gewährleisten soll. Dabei kommt die Regel in Firmen aller Art zur Anwendung – sowohl Kliniken als auch Industriebetriebe haben sich an diese Vorschrift zu halten. Diese schreibt unter anderem die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen in Ihrem Unternehmen vor. Diese Art der Kontrolle darf aber lediglich von einer ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden. Nur diese ist nämlich dazu imstande, die Funktionstüchtigkeit Ihrer Bertiebsmittel hinreichend zu beurteilen. Wenn Sie sich die langwierige Suche nach einem seriösen Experten ersparen wollen, sollten Sie sich an uns wenden. Unsere Angestellten punkten mit einem großen Maß an Erfahrung. Zudem verfassen diese selbstverständlich im Rahmen jeder Prüfung ein DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll.

Warum ist das Verfassen von einem DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll erforderlich

Im Rahmen jeder Überprüfung Ihrer Geräte haben Sie auch ein entsprechendes Protokoll zu verfassen. Dieses dient der DGUV nämlich als Nachweis dafür, dass die ordnungsgemäße Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel im dafür vorgesehenen zeitlichen Rahmen stattgefunden hat. Auch kann ein solches Protokoll zukünftigen Prüfern der Orientierung dienen – mithilfe desselben können sich diese einen ersten Überblick über Ihren Bestand verschaffen.

Wie oft hat die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel stattzufinden?

Generell sollte die Überprüfung gemäß der DGUV Vorschrift 3 mindestens einmal im Jahr stattfinden. Der genaue zeitliche Abstand der Kontrollen richtet sich aber nach der Art und nach dem Zustand der Betriebsmittel. So gibt es einige Geräte, die auch alle sechs Monate zu überprüfen sind. Andere Prüffristen gelten im Übrigen auch dann, wenn an einem Betriebsmittel Mängel festgestellt wurden. In diesem Fall ist die Überprüfung sofort nach erfolgter Reparatur zu wiederholen. Des Weiteren sollten Sie bedenken, dass auch vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen Anlage eine Kontrolle durch eine Fachkraft zu erfolgen hat. Nur diese ist dazu in der Lage, zu bestimmten, ob ein bestimmtes Gerät der Norm entspricht. Natürlich werden alle Arten der Testung in einem DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll festgehalten. Wir achten dabei auf eine zuverlässige Auffassung aller Sachverhalte im DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll.

Wer übernimmt das Verfassen vom DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll?

Die Abfassung des Protokolls sollte durch eine geeignete Fachkraft erfolgen – idealerweise handelt es sich hierbei auch um die Person, welche die Überprüfung an Ihren elektrischen Betriebsmitteln vornimmt. Wenn Sie sich für uns entscheiden, übernehmen unsere Mitarbeiter gerne das Verfassen vom DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll für Sie. Wir verfügen auch in diesem Punkt über ein großes Maß an Erfahrung und achten darauf, dass das Schriftstück den gängigen Anforderungen gerecht wird.

Was sollte im DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll unbedingt enthalten sein?

Grob gesagt, beinhaltet das DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll die Ergebnisse der Überprüfung an Ihren elektrischen Betriebsmitteln. Daneben muss dieses aber auch das Datum der Kontrolle sowie den Namen des Prüfers enthalten. Nur auf diese Weise lässt sich nämlich nachweisen, dass die Überprüfung im dafür vorgesehenen zeitlichen Rahmen und durch eine geeignete Fachkraft erfolgt ist.

DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll

Warum ist unser Unternehmen zu empfehlen?

Wenn es um das Verfassen vom DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll geht, sind wir der richtige Partner für Sie. Wir haben in Bezug auf die Erstellung der Schriftstücke bereits viel Erfahrung gesammelt und können beim Abfassen des Protokolls zügig und genau vorgehen. Gerne schicken wir Ihnen im Voraus ein Muster zu – so haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich einen ersten Eindruck von unserer Arbeitsweise beim Verfassen vom DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll zu verschaffen.

Mit welchen Kosten müssen Sie beim Verfassen vom DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll rechnen?

Entscheiden Sie sich für eine Überprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel durch unsere Firma, ist das Abfassen von einem DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll natürlich in unserer Leistung enthalten. Generell wird auf eine faire Preisgestaltung geachtet. Wir setzen die Kosten stets so an, dass diese für so gut wie jeden erschwinglich sind. Auf Wunsch lassen wir Ihnen ebenfalls einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zukommen. Auf diese Weise ist es Ihnen möglich, abzuschätzen, mit welchen Ausgaben Sie bei einer Überprüfung samt dem Verfassen vom DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll zu rechnen haben.

Wie viel Zeit nimmt das Verfassen vom DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll in Anspruch?

Generell erfolgt das Abfassen vom DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll parallel zur Überprüfung von Ihren elektrischen Betriebsmitteln. Sie müssen also nicht mit einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand rechnen. In diesem Kontext ist anzumerken, dass Sie hier alles aus einer Hand erhalten. Sie müssen sich also nach der Vereinbarung des Prüftermins um nichts weiter kümmern. Nach der Überprüfung schicken wir Ihnen automatisch das DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll zu. Dieses stellen wir Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. auf diese Weise haben Sie das Protokoll im Bedarfsfall stets bei der Hand und können dieses auch weiterleiten.

Haben Sie Fragen zum DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll? Lassen Sie sich hier beraten!

Sollten Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf das DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll auftauchen, können Sie sich jederzeit mit unseren Mitarbeitern in Verbindung setzen. Diese stehen Ihnen stets zur Seite. Aufgrund ihrer reichhaltigen Erfahrung können Ihnen diese in Bezug auf den Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln oder wenn es um das Verständnis des Protokolls geht, Tipps geben. Erreichen können Sie uns sowohl telefonisch als auch per Email. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, uns über das Kontaktformular auf unserer Webseite zu erreichen. Hier können Sie uns sowohl Ihre Kontaktdaten als auch Ihr Anliegen übermitteln. Nach Erhalt Ihrer Nachricht, setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Informieren Sie sich über unsere Referenzen

Wenn es um die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel geht, haben wir bereits viel Erfahrung gesammelt. Wir sind somit dazu imstande, bei Betrieben aller Art eine Kontrolle durchzuführen und dazu ein entsprechendes Protokoll zu verfassen. Auch haben wir Prüfungen bereits bei einer Vielzahl von Unternehmen – darunter Canon und Coca Cola – vorgenommen. Informieren Sie sich auf unserer Homepage einfach über unsere Referenzen.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns

Sollten Sie an unserer Leistung interessiert sein, können Sie noch heute einen Termin mit uns vereinbaren. Dabei klären wir selbstverständlich im Vorfeld mit Ihnen ab, an welchem Datum eine Überprüfung für Sie möglich ist. Diesbezüglich ist zudem zu sagen, dass wir Ihren Betriebsablauf bei der Überprüfung und beim Verfassen vom DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll nicht stören.  Wir benötigen lediglich einen Zugang zu den entsprechenden Betriebsmitteln, sodass wir die Testung vornehmen können. Wenn wir die Kontrolle durchführen, ist Ihre Anwesenheit also nicht zwingend erforderlich. Gerne setzen wir uns auf Wunsch aber nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung und besprechen in Anlehnung an die Ergebnisse alle Einzelheiten mit Ihnen. Zu guter Letzt ist hervorzuheben, dass wir auch für kurzfristige Anfragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie also unter Zeitdruck stehen und die Prüfung samt dem Verfassen des Protokolls so bald wie möglich durchführen lassen wollen, sind Sie bei uns genau richtig.

Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

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