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BGV A3 neu

Bis 2014 wurden die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften noch BGV genannt. Unter diese Vorschriften fällt natürlich auch die BGV A3, in der sich alles um die Prüfung von Elektrogeräten dreht, die in einem Betrieb genutzt werden. Inzwischen wird die BGV A3 neu aber DGUV Vorschrift 3 genannt. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie bei uns.

Was versteht man unter der BGV A3?

Die Abkürzung BGV steht für die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Der Zusatz A3 bezieht sich dabei auf die regelmäßige Überprüfung von Betriebsmitteln und Anlagen, die an den Netzstrom angeschlossen sind.

Wie nennt sich die BGV A3 neu?

Die BGV A3 gibt es bereits seit mehreren Jahrzehnten. Inzwischen gibt es allerdings neue Vorschriften, die auch über einen neuen Namen Verfügen. So nennt sich die BGV A3 neu DGUV Vorschrift 3.

Warum ist die BGV A3 neu erlassen worden?

Es hat natürlich einen Grund, dass die BGV A3 im Jahr 2014 in DGUV Vorschrift 3 geändert wurde. Grund dafür war, dass die BGV A1 und die GUV-V A1 fast identische Vorgaben umfassten. Zur Vereinfachung wurden diese deshalb außer Kraft gesetzt und in die DGUV Vorschriften geändert. So gilt inzwischen auch  die BGV A3 als DGUV Vorschrift 3.

Wer ist für die BGV A3 neu verantwortlich?

Erlassen wurde die BGV A3 (neu: DGUV Vorschrift 3) von den Berufsgenossenschaften, die es in Deutschland bereits seit 1885 gibt. Sie sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Arbeitsplatz für Arbeitnehmer sicherer zu gestalten. So wollen sie nicht nur Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden, sondern auch Arbeitsunfälle verhüten. Gleichzeitig sind die Berufsgenossenschaften, als gesetzliche Unfallversicherung, auch da, um Arbeitnehmer und Beschäftigte, die unter einer Berufskrankheit leiden oder einen Arbeitsunfall erlitten haben zu unterstützen. Diese Unterstützung ist sowohl beruflicher und sozialer, als auch medizinischer Natur und kann zudem auch finanzielle Ausgleiche umfassen, die aufgrund der Krankheits- oder Unfallfolgen nötig sind.

Hat sich etwas bei der BGV A3 neu Prüfung neu geändert?

Zwischen der BGV A3 und der DGUV Vorschrift 3 gibt es keine inhaltlichen Änderungen. Bei der BGV A3 neu steht noch immer die Arbeitnehmersicherheit im Fokus. Genauer: die Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Die einzige Änderung ist, dass sich nun nicht mehr nur Unternehmer nach der BGV A3 neu richten müssen, sondern auch Träger öffentlicher Einrichtungen.

BGV A3 neu

Welche Vorteile hat die BGV A3 neu?

Die BGV A3 (die neu aufgelegte Vorschrift) bringt einen klaren Vorteil. Dieser betrifft den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Er bezieht sich vor allem auf die Prävention von Betriebsunfällen, die von elektrischen Geräten ausgehen können. So wird der Arbeitnehmer sowohl vor einem Unfall im Betrieb. Diese können hier, im Umgang mit Elektrizität und Strom, oft weitreichende Folgen haben. Stromschläge etwa können durchaus zu schweren und sogar zu tödlichen Verletzungen führen. Damit dies vermieden wird, ist eine regelmäßige Prüfung der Anlagen kaum vermeidbar. Dies bringt natürlich auch einen Vorteil für den Arbeitgeber, Unternehmer oder Träger einer öffentlichen Einrichtung. Werden alle Fristen gewissenhaft eingehalten und konsequente Prüfungen veranlasst, lassen sich diese natürlich nachweisen. Sollte es trotz einer sorgfältigen Prüfung zu einem Unfall kommen, ist der Arbeitgeber mit dem entsprechenden Nachweis über eine Prüfung abgesichert. Insbesondere dann, wenn der Betriebsunfall finanzielle Ausfälle bedingt, kann dieser Nachweis letztendlich auch als Versicherungsnachweis vorgelegt werden und so einen finanziellen Schaden vermeiden.

Wie läuft die BGV A3 Prüfung neu ab?

Nachdem der Unternehmer fristgerecht eine Elektrofachkraft beauftragt hat, wird sich diese mithilfe modern Messinstrumente um die Prüfung nach der BGV A3 neu kümmern. Das Vorgehen erfolgt in drei Grundschritten:

Zunächst wird eine Sichtprüfung durchgeführt. Hier achtet die Elektrofachkraft darauf, ob äußere Mängel an dem Gerät festzustellen sind. Zusätzlich dazu begutachtet sie auch die Beschriftungen der Geräte und vermerkt fehlerhafte sowie fehlende Beschriftungen. Im nächsten Schritt kommen die Messgeräte zum Einsatz. Bei der elektrischen Messung werden alle Werte erfasst, die nach den DIN-Normen aufzuzeichnen sind. Dabei handelt es sich um folgend Werte:

-Berührungsstrom

-Schutzleiterstrom

-Differenzstrom

-Ersatzleiterstrom

-Isolationswiderstand

-Schutzleiterwiderstand

Alle Werte werden ordnungsgemäß erfasst und dokumentiert. Dieses Dokument dient später auch als Nachweis, sollte die Berufsgenossenschaft eine Überprüfung vornehmen. Im letzten Schritt wird die Funktion des betreffenden Geräts überprüft.

Für wen gilt die BGV A3 neu?

Während die alte BGV A3 hauptsächlich für Unternehmer galt, verpflichtet die BGV A3 in neu als DGUV Vorschrift 3 nicht nur Unternehmer, sondern auch Träger öffentlicher Einrichtungen zur Überprüfung der Sicherheit aller Geräte und Anlagen, die mit Netzstorm betrieben werden.

Welche Prüfzeiträume sieht die BGV A3 neu vor?

Wer sich nach der BGV A3 neu richten muss, der muss natürlich auch die Prüfzeiträume kennen und wissen, wann die nächste Prüfung notwendig ist. Klar ersichtlich aus dem Gesetzestext ist, dass eine Prüfung immer dann notwendig ist, bevor ein neues Gerät in Betrieb genommen wird. Auch wenn ein Elektrogerät verändert oder Instand gesetzt wird, muss es auf seinen ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Sollte es zu keiner Änderung oder Instandsetzung seit der letzten Prüfung gekommen sein, legt der letzte Prüfer fest, wann die nächste Prüfung fällig wird. Dabei wird in Intervallen vorgegangen. Zur Orientierung hat der Gesetzgeber hierfür regelmäßige Zeiträume festgelegt. So sollen alle ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen in einem Intervall von vier Jahren geprüft werden. Allerdings bilden jene ortsfesten Elektrogeräte eine Ausnahme, die laut der DIN VDE 0100 Gruppe 700 zur „besonderen Art“ gehören. In diesem Fall soll eine Prüfung jährlich erfolgen. Bei nicht stationären, also ortsveränderlichen Anlagen, die über Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen verfügen, soll eine monatliche Prüfung stattfinden. Anders ist das bei Fehlspannungs-, Fehlerstrom- und Differenzstrom-Schutzschaltern. Diese müssen über sechs Monate hinweg täglich vom Nutzer selbst überprüft werden. Dies betrifft allerdings nicht nur ortsveränderliche, sondern auch stationäre Elektrogeräte. Dabei soll der Nutzer die einwandfreie Funktion der Schutzschalter überprüfen, indem eine Betätigung der Prüfeinrichtung stattfindet.

Was unterliegt der Prüfung?

Die BGV A3 in neu unterscheidet grundsätzlich zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten, Anlagen und Maschinen. Zu den ortsfesten Maschinen zählen unter anderem:

-Roboter

-Drehbänke

-Pressen

-Industrieöfen

-Fräsautomaten

-Steckdosen

-Sicherungen

-Stromverteilungen

-Einbauleuchten

Bei den ortsveränderlichen Betriebsmitteln und Anlagen hingegen ist unter anderem die Rede von:

-Kopiergeräten

-Monitoren

-Rechnern

-Mehrfach-Steckdosen

-Verlängerungsleitungen

-Bohrmaschinen

-Kaffeemaschinen

-Lampen

-medizinischen Geräten

Wer führt die BGV A3 Prüfung neu durch?

Wirtschaftlich gesehen wäre es für Unternehmer natürlich sinnvoll, wenn ein Angestellter aus dem eigenen Haus die Prüfung nach der neuen BGV A3 durchführen könnte. Allerdings stellt der Gesetzgeber einige Anforderungen an den Prüfer. So muss es sich bei diesem entweder um eine zertifizierte Elektrofachkraft oder um eine speziell ausgebildete Fachkraft, die von einer Elektrofachkraft angeleitet wird, handeln. Dies ermöglicht es einigen wenigen Unternehmen also durchaus, dass einer der Beschäftigten, der über die geforderte Ausbildung verfügt, sowohl die Prüfungen, als auch notwendige Erstinstallationen, Änderungen und Instandsetzungen der Geräte durchführt. Achten Sie als Unternehmer in diesem Fall aber unbedingt darauf, dass die betreffende Person auch tatsächlich über die geforderte Ausbildung verfügt und für die BGV A3 neu Prüfung zertifiziert ist.

Sollte dies nicht der Fall sein oder sollte sich in Ihrem Unternehmen keine entsprechende Fachkraft finden lassen, müssen Sie folglich eine Elektrofachfirma hinzuziehen. Bevor Sie diese Firma allerdings für jegliche Arten der Prüfung nach BGV A3 beauftragen, sollten Sie einen Nachweis der Fachfirma vorliegen haben, der bestätigt, das die Firma zertifizierte Prüfungen sowie Installationen nach der BGV A3 durchführen darf.

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