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Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Was ist eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte?

Elektrische Geräte, die in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen zum Einsatz kommen, müssen in bestimmten zeitlichen Abständen von einer zertifizierten Elektrofachkraft überprüft werden. Durch die Prüfung kann gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter bei der Arbeit keinen Gefahren ausgesetzt sind. Der Gesetzgeber hat diese Pflicht in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgeschrieben, um Unfälle mit elektrischen Geräten zu verringern.

Welche Betriebsmittel fallen unter die Prüfung ortsveränderlicher Geräte?

Kurz gesagt, umfasst die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte alle Betriebsmittel, die einen Stecker besitzen, also in den Stromkreislauf eingebunden sind und während des Betriebs ohne großen Aufwand bewegt werden können. In Industrie- und Handwerksbetrieben können dies Werkzeuge wie elektrische Bohrmaschinen oder Schraubendreher, Lötkolben oder Schweißgeräte sein. An Büroarbeitsplätzen sind Computer und Peripheriegeräte wie Monitore, Drucker, Scanner, aber auch Telefone und Schreibtischlampen von der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte betroffen. Kindergärten oder Schulen, in denen es zum Beispiel einen Staubsauger oder elektrische Küchengeräte gibt, müssen sich ebenfalls der Prüfung ortsveränderlicher Geräte unterziehen. Auch die Telefonanlage oder Verteilersteckdose im Einzelhandel muss in regelmäßigen Intervallen überprüft werden.

Wer muss sich um die Prüfung ortsveränderlicher Geräte kümmern?

Der Betreiber der elektrischen Betriebsmittel – also in der Regel der Unternehmer oder Firmeninhaber – ist bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte in der Pflicht. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Versäumt er die Prüfung, macht er sich strafbar. Zudem setzt er seine eigene Sicherheit und die seiner Mitarbeiter aufs Spiel. Das Gewerbeaufsichtsamt und die Berufsgenossenschaften vergewissern sich in regelmäßigen Abständen, ob die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte gemäß den vorgeschriebenen Intervallen erfolgt ist.

Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Welche Vorschrift regelt die Prüfung ortsveränderlicher Geräte?

Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Inhalte und den Ablauf der Prüfung ortsveränderlicher Geräte . Der Begriff DGUV entstand im 2014. In diesem Jahr wurden die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV) und der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGU) zusammengeführt.

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte wird nach den sogenannten VDE-Regeln durchgeführt, die in der Elektrotechnik der Unfallverhütung dienen. Die gängigste VDE-Regel, nach der unsere Firma elektrische Betriebsmittel prüft, ist die DIN VDE 0701/0702.

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, nach Veränderungen und Reparaturen. Danach muss die Prüfung in bestimmten zeitlichen Abständen erfolgen.

Warum sollten Betreiber die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ernst nehmen?

Für Arbeitgeber ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen. Doch auch darüber hinaus macht die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchaus Sinn. Eventuelle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche der Gerätehersteller können gewahrt werden, wenn Defekte oder Mängel durch engmaschige Prüfintervalle entdeckt werden. Das zahlt auch auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ein.

Entscheidende Bedeutung kommt der Prüfung ortsveränderlicher Geräte jedoch bei Betriebsunfällen mit elektrischen Geräten zu. In so einem Fall schalten sich die zuständige Berufsgenossenschaft und die Haftpflichtversicherung ein und verlangen einen Nachweis für die letzte Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Arbeitgeber, die ein ordnungsgemäßes Prüfprotokoll vorlegen können, sind auf der sicheren Seite: Sie müssen den entstandenen Schaden oder Regressansprüche von Dritten nicht aus eigener Tasche bezahlen. Für Betreiber, die bei der Prüfung nachlässig waren, kann so ein Unfall in einem Fiasko enden.

Wie oft muss die Prüfung ortsveränderlicher Geräte erfolgen?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Falls Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden, muss eine erneute Prüfung des Betriebsmittels durchgeführt werden. Danach ist die Prüfung ortsveränderlicher Geräte in bestimmten zeitlichen Abständen durchzuführen. Wie sich dieser Rhythmus gestaltet, hängt von der jeweiligen Gefährdungsklasse des Geräts und den Einsatzbedingungen ab. In einem Büro oder Ladengeschäft sind die Bedingungen deutlich komfortabler als in einem Industriebetrieb. In der Regel bewegen sich die Abstände zwischen den Prüfungen zwischen 12 und 24 Monaten. Betreiber, die Wert auf das reibungslose Funktionieren ihrer Betriebsmittel und auf die Sicherheit ihres Personals legen, sollten die Prüfung der Geräte so oft wie möglich durchführen. Unser Unternehmen unterstützt sie gerne bei der Ermittlung der geeigneten Intervalle für die Prüfung Ihrer elektrischen Arbeitsmittel.

Wer darf die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchführen?

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte darf nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte erfolgen. Dabei genügt es nicht, die erforderlichen Kenntnisse in einer Schulung zu erwerben: Die betreffende Person muss diese Tätigkeit auch nachweislich in den letzten Jahren ausgeübt haben. Es besteht die Möglichkeit, eigene Mitarbeiter für diese Aufgabe zur qualifizieren. Allerdings muss man sich als Unternehmer darüber im Klaren sein, dass die Person für den Zeitraum der Schulungen und der Prüfungen nicht für ihre normale Tätigkeit im Betrieb zur Verfügung steht. Zudem stellen die benötigten Prüfgeräte einen erheblichen Kostenfaktor dar. Für kleinere Betriebe ist diese Lösung also nicht praktikabel.

Mit unseren Unternehmen haben Sie für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte den passenden Partner an Ihrer Seite. Bei unseren Mitarbeitern handelt es sich ausschließlich um ausgebildete Elektrofachkräfte. Mittels modernster Prüfgeräte und einem umfassenden Fachwissen, das sie durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen Stand halten, können sie vor Ort umfassend beraten und die Prüfungen rechtssicher durchführen. Auch kleinere Mängel, die bei der Prüfung festgestellt werden, können sie in den meisten Fällen kurzfristig beheben.

Wie läuft die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ab?

Zu Beginn der Prüfung führt die Elektrofachkraft eine sogenannte Sichtprüfung durch. Erkennbare Defekte an Gehäusen, Steckern oder Kabeln werden ins Prüfprotokoll aufgenommen oder behoben. Anschließend führt unser Mitarbeiter Messung des Schutzleiterwiderstands und des Isolationswiderstands durch. Den Abschluss der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte bildet die Funktionsprüfung. Hier untersucht die Elektrofachkraft, ob das jeweilige Gerät seine Aufgabe einwandfrei erfüllt. Geräte, bei denen gravierende Mängel oder Defekte festgestellt werden, müssen stillgelegt bzw. in einer festgelegten Frist repariert werden. Alle Ergebnisse der Prüfung ortsveränderlicher Geräte werden von der Elektrofachkraft in einem rechtssicheren Protokoll festgehalten. Dieses bekommt der Betreiber für seine Unterlagen ausgehändigt. Unsere Firma kann Protokolle in den Dateiformaten VFM von Loy&Hutz, Elektromanager von Mebedo, PC DOC Access, Excel und PDF bereitstellen. Der Betreiber sollte das Protokoll über die Prüfung ortsveränderlicher Geräte sorgfältig aufbewahren, denn bei einem Betriebsunfall muss es der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Versicherung vorgelegt werden.

Wie lange dauert die Prüfung ortsveränderlicher Geräte?

Der zeitliche Aufwand der Prüfung ortsveränderlicher Geräte lässt sich nicht pauschal benennen. Je nachdem, wie viele elektrische Geräte in dem jeweiligen Betrieb verwendet werden, kann die Prüfung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Wir haben ein großes Interesse daran, dass die Prüfung zügig vonstatten geht und Ihre betrieblichen Abläufe so wenig wie möglich beeinflusst. Als Unternehmer können Sie dazu beitragen, indem sie dafür sorgen, dass am Prüftag alle ortsveränderlichen Geräte frei zugänglich sind bzw. der Elektrofachkraft vorgelegt werden können. Die frühzeitige Kommunikation des Prüftermins in der Belegschaft hat sich dafür bewährt.

 

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