Direkte Kostenanfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.

DGUV Vorschriften

Was sind DGUV Vorschriften?

Die DGUV Vorschriften beinhalten von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassene Unfallverhütungsvorschriften, welche sich mit allen Aspekten des Gesundheitsschutzes befassen und der Vorbeugung und Verhinderung von Unfällen dienen sollen. Es gibt eine Reihe von DGUV Vorschriften, deren Erfüllung für eine Sachversicherung wie die Brandschutzversicherung zwingend notwendig sind. Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich und gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Die Anordnungen umfassen Grundsätze der Prävention, der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Arbeit von Betriebsärzten und Fachpersonal für Arbeitssicherheit und der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen. Die DGUV Vorschriften werden gegebenenfalls aktualisiert, wenn neue Erkenntnisse über bessere Arbeitsbedingungen gewonnen werden. Die Einhaltung der Richtlinien wird von den Aufsichtsdiensten der Unfallversicherungsträger überprüft, um die Umsetzung geeigneter Bedingungen, unter denen Beschäftigte gesund und sicher arbeiten können, zu gewährleisten.

Warum sind die DGUV Vorschriften notwendig?

Gute Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer zu schaffen, ist ein bedeutsamer sozialer Faktor und auch wirtschaftlich gesehen sehr sinnvoll. Ein nachhaltiger Arbeitsschutz verbessert die Betriebsabläufe und reduziert Kosten im Unternehmen. Mit besseren Bedingungen bei der Arbeit kann die Leistung der Mitarbeiter erhöht und Ausfallzeiten gesenkt werden. Um Arbeitnehmer bei der Ausübung verschiedenster Tätigkeiten optimal zu schützen, wurden bereits 1885 erste Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Die aktuellen DGUV Vorschriften bestehen aus konkreten Vorgaben für diverse Berufsfelder, welche nach bisherigen Erkenntnissen menschengerechte Bedingungen für Mitarbeiter bereitstellen und sichern sollen. Die DGUV Vorschriften sind für alle Unternehmen, die einem Unfallversicherungsträger angehören, verpflichtende Anweisungen und bieten ihren Beschäftigten gemäß der Vorgaben den notwendigen Schutz. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat das Recht zu jeder Zeit Prüfnachweise zu verlangen oder sich einen Einblick ins Unternehmen zu verschaffen, um die Einhaltung der DGUV Vorschriften zu überprüfen.

Worum geht es in den Grundsätzen der Prävention?

Zu den Grundpflichten des Unternehmers gehören nach der DGUV Vorschrift 1, die die Grundsätze der Prävention in sich birgt, das Treffen von erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, berufsbedingter Krankheiten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Auch die Möglichkeit, um schnell eine wirksame Erste Hilfe zu leisten, muss gegeben sein. Durch die in den DGUV Vorschriften vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen sollen Gefahren an der Quelle im Vorfeld ausgeschlossen oder Risiken zumindest vermindert werden. Die Grundsätze der Prävention dienen der Gestaltung menschengerechter Arbeit und sollen unabhängig vom Willen einzelner Personen wirken. Arbeitsbedingungen müssen gemäß den DGUV Vorschriften an erster Stelle mit technischen und organisatorischen Mitteln verbessert werden. Dazu gehören die arbeitsmedizinische Vorsorge, die genaue Regelung der Arbeitsabläufe, die optimale Gestaltung der Arbeitsmittel, der sichere Einsatz von Gefahrstoffen und die Sicherheitstechnik beispielsweise durch Maschinenschutz. Optimale Maßnahmen der Prävention für Betriebe werden mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen erfasst.

DGUV Vorschriften

Was beinhalten die DGUV Vorschriften für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit?

Die DGUV Vorschrift 2 richtet sich an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ist Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes. Die Vorschrift beschreibt insbesondere die erforderliche Fachkunde und die Aufgaben der sicherheitstechnischen sowie betriebsärztlichen Betreuung. Die wesentliche Grundlage für Umfang und Art der Betreuung durch Betriebsärzte und sicherheitstechnisches Personal bilden die im Unternehmen vorliegenden Gefährdungen für Beschäftigte sowie die Aufgaben gemäß des Arbeitssicherheitsgesetzes. Die Anzahl der erforderlichen Ärzte und Sicherheitsfachkräfte in einem Betrieb wird durch die Menge der Mitarbeiter vorgegeben. Die arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten gehört zur Grundbetreuung der Betriebsärzte, die sich nach der Vorschrift mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit abstimmen und den Unternehmer nach bestem Wissen beraten soll.  Das Erstellen von Notfall- und Alarmplänen ist für Betriebe, in denen mit riskanten Stoffen, gefährlichen Prozeduren oder an elektrischen Anlagen gearbeitet wird, in der Regel Pflicht. Die Beurteilung einer Gefährdung für Mitarbeiter besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefahrenquellen für Beschäftigte. Die Gefährdungsbeurteilung dient zur Einleitung entsprechender Arbeitsschutzmaßnahmen, welche laut DGUV Vorschriften regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden müssen.

Was geben die DGUV Vorschriften hinsichtlich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor?

Nach der DGUV Vorschrift 3 hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen nur von Elektrofachkräften beziehungsweise unter Aufsicht und Leitung dieser erbaut, verändert und gewartet werden dürfen. Elektrische Betriebsmittel sind im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift alle mobilen Gegenstände, die dem Anwenden elektrischer Energie dienen und Objekte der Fernmelde- und Informationstechnik. Elektrische Anlagen bestehen aus dem Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel und sind an den Standort gebunden. Festgestellte Mängel an den Anlagen oder Betriebsmitteln müssen laut Vorschrift unverzüglich behoben werden und bei drohender Gefahr für Mitarbeiter ist eine Benutzung der defekten Objekte zu untersagen. Die DGUV Vorschriften machen auch spezielle Angaben darüber, wie und wann elektrische Betriebsmittel und Anlagen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft werden sollen. Die Fristen einer Prüfung sollten so bemessen werden, dass eventuelle Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind durch die DGUV Vorschriften dazu verpflichtet, regelmäßig einen Check durchzuführen und müssen im Falle eines Schadens diesen Test nachweisen. Zudem gibt es klare Regeln bezüglich der Arbeit an und in der Nähe aktiver Teile. An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen darf mit gewissen Ausnahmen nicht gearbeitet werden. Bevor Mitarbeiter an aktiven Bereichen hantieren, ist ein spannungsfreier Zustand herzustellen. Nach den DGUV Vorschriften ist das Arbeiten in der Nähe aktiver Teile nur erlaubt, wenn die unter Spannung stehenden Komponenten der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen ausreichend geschützt sind.

Was müssen Betriebe beachten, die mit organischen Peroxiden arbeiten?

Organische Peroxide sind Derivate des Wasserstoffperoxids, bei dem Atome des Wasserstoffs durch organische Gruppen ersetzt sind. Die Peroxide wirken ätzend oder reizend und können die Schleimhäute, die Haut und Atemwege der Mitarbeiter schädigen. Die meisten Peroxide besitzen eine starke Neigung zu zerfallen und sind äußerst explosiv. Bei der Arbeit mit organischen Peroxiden ist daher ein spezieller Schutz für die Mitarbeiter erforderlich. Die DGUV Vorschriften legen konkret fest, wie der Umgang mit organischen Peroxiden zu erfolgen hat. Sie regeln unter anderem das Herstellen, Bearbeiten, Lagern und Beseitigen des gefährlichen Stoffes. Beschäftigte, die mit organischen Peroxiden in Kontakt kommen, müssen Schutzbrille, Handschuhe und eine schützende Kleidung tragen. Ein Unternehmer hat seinen Mitarbeitern genaue Anweisungen bezüglich der Handhabung organischer Peroxide im Betrieb zu unterbreiten, welche schriftlich dokumentiert sind und Notfallpläne beinhalten. Die Arbeit mit Zubereitungen, die organische Peroxide mit einem Massenanteil von weniger als fünf Prozent enthalten oder deren Anteil an Aktivsauerstoff unter 0,5 Prozent liegt, sind nicht von den DGUV Vorschriften betroffen. Organische Peroxide werden in 4 Gefahrgruppen eingeteilt, deren gefährliches Potenzial mit steigender Ziffer abnimmt und entsprechend ihres Gefährdungsrisikos in den Vorschriften gesondert behandelt werden.

Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Unser Backoffice erwartet Ihre Anfrage

Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2
Stellen Sie hier Ihre unverbindliche Angebotsanfrage!
Kontakt
DGUV V3
Telefonischer Kontakt
E-Mail Kontakt