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Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3)

Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3)
„Alles neu macht der Mai“, so könnte man denken, wenn man die aktuelle Änderung der Nummerierung des Regelwerks der Unfallversicherungsträger liest.

Seit dem 1. Mai 2014 ist die neue Systematik der Nummerierung des Regelwerks durch den
Spitzenverband in Kraft gesetzt worden. Dies wurde notwendig, um Überschneidungen, die sich aus
der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen
Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen. Durchgängig
werden die Schriften in vier Kategorien eingeteilt: DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV
Informationen und DGUV Grundsätze.
Sie möchten regelmäßig über Veränderungen informiert werden? Die DGUV benötigt hierzu lediglich
Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen! Eine Mail mit dem Kennwort „Aktuelle Informationen“ an Frau
Susanne Goebel (susanne.goebel@dguv.de) genügt.

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