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DGUV – Aufbau, Hintergründe, Vorschriften und Regeln

Was bedeutet DGUV?

DGUV ist die Abkürzung für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Das ist der Spitzenverband der Unfallkassen und der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Seit wann gibt es die DGUV?

Die DGUV entstand aufgrund des Zusammenlegens von dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, kurz HVBG, sowie von dem Bundesverband der Unfallkassen, BUK am 1 Juni 2007.

Wie ist die DGUV organisiert?

Die DGUV ist ein eingetragener Verein. Sie gehört zur Branche der Sozialversicherung. Der Sitz ist Berlin. Sie gilt als der gemeinsame Spitzenverband für die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen. Insgesamt gibt es neun Berufsgenossenschaften, gewerblicher Art, und 27 Unfallkassen. Zusammen versichern diese 70 Millionen Menschen gegen Folgen von Berufskrankheiten, Wegeunfällen und Arbeitsunfällen. Der Verband ist untergliedert in sechs Landesverbände, die rechtlich unselbständig sind. Dazu gehören die Landesverbände Mitte, West, Nordwest, Nordost, Südwest und Südost. Neben dem Hauptsitz in Berlin gibt es die Verwaltungsstandorte in München und Sankt Augustin, außerdem Einrichtungen in Dresden, Hennef (Sieg), Bochum und Bad Hersfeld. Die aktuellen Vorsitzenden sind Reinhardt von Leoprechting und Manfred Wirsch. Nach einem Jahr wechselt der alternierende Vorsitz.

Die DGUV ist Mitglied in dem Netzwerk Europäische Bewegung.

Was ist der politische Hintergrund der DGUV?

Vor der Fusion von BUK und HVBG wollten Bundesregierung sowie Bundesländer die Verbände zur Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammenschließen, die staatlich kontrolliert werden sollte. Dies wurde 2006 angekündigt und war für den 1 Januar 2008 geplant. Die Umsetzung sollte zwangsweise geschehen. Die durch die Politik genau geplante Spitzenkörperschaft sollte befugt sein, für sämtliche Unfallversicherungsträger Entscheidungen verbindlich zu treffen. Außerdem sollte zwischen den Trägern ein Wirtschaftlichkeits- und Qualitätswettbewerb erzeugt werden.

Des Weiteren sollte sie gemeinsame Angelegenheiten der betreffenden Unfallversicherungsträger übertragen bekommen, nämlich jene, die effizienter zentral durchgeführt werden können. Diese Spitzenkörperschaft war nach dem Vorbild der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgebaut und hätte zu einer deutlichen Bescheidung der Befugnisse von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften geführt. Zudem wäre der Einfluss auf die gesetzliche Unfallversicherung klar erhöht worden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie die Gewerkschaft Verdi sahen dies als feindliche Übernahme der Berufsgenossenschaften in geplanter Form durch die öffentliche Hand an.

Betreibt die DGUV besondere Institute?

Die DGUV ist Betreiber dreier Institute für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz.

Es handelt sich um das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin, kurz IPA, in der Stadt Bochum. Außerdem, das Institut für Arbeit und Gesundheit, kurz IAG, in der Stadt Dresden.

Des Weiteren, das Institut für Arbeitsschutz, kurz IFA genannt, in Sankt Augustin.

Gibt es große, renommierte schulische Einrichtungen?

Es existiert die Weiterbildungseinrichtung der DGUV. Sie nennt sich DGUV Akademie, Hochschule sowie Studieninstitut. Einrichtungen befinden sich in Hennef und Bad Hersfeld. Hervor ging diese zu Beginn des Jahres 2007 aus den zwei Vorläuferorganisationen hervor. Das waren das Bildungszentrum des BUK in der Stadt Bad Hersfeld und die Berufsgenossenschaftliche Akademie in Hennef. Schwerpunkte im Bereich der Bildung werden an der Hochschule der DGUV sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Sozialrecht und in der Verwaltungslehre, besonders der Rehabilitation gelegt. Zielpersonen sind die eignen Mitarbeiter sowie Personal von anderen Sozialversicherungsträgern. Zudem betreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in Kooperation mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg seit dem Jahr 2003 in Hennef den Studiengang Sozialversicherung, welcher den Schwerpunkt Unfallversicherung aufweist.

DGUV - Aufbau, Hintergründe, Vorschriften und Regeln

Was ist DGUV job?

DGUV job ist der Personal- und Arbeitsvermittlungsdienst für Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Er vermittelt versicherte Personen, welche nach einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall besondere Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung bedürfen.

Gibt es eine Fachzeitschrift der DGUV?

Seit dem Jahr 2009 gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Fachzeitschrift heraus.

Sie trägt den Titel „DGUV Forum“ und erscheint insgesamt zehnmal pro Jahr. Die Beiträge richten sich sowohl an Praktiker als auch an die Wissenschaft.

Was hat die DGUV mit dem Media Award zu tun?

Seit dem Jahr 1999 vergibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung den German Paralympic Media Award. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2014 dar, in dem der Award nicht vergeben wurde.

Es handelt sich hierbei um einen Journalistenpreis, der an die Paralympischen Spiele angelehnt ist.

Von der Jury werden außergewöhnliche Interviews, Analysen, Reportagen sowie weitere journalistische Formen der Berichterstattung über den Behindertensport prämiert. Von entscheidender Bedeutung ist das exakte Recherchieren sowie die allgemein verständliche und kompetente Darstellung. Bis zum Jahr 2013 wurde in den Kategorien Print/Foto, TV/Hörfunk sowie Online ausgezeichnet. Ab dem Jahr 2016 lauten die Kategorien Print, Foto, TV/Film, Hörfunk und Online/Social Media.

Welche Berufsgenossenschaften sind der DGUV untergliedert?

Zu den Berufsgenossenschaften, die der DGUV unterstellt sind, zählen die BG BAU, BG für Gesundheit und Wohlfahrtspflege, BG Verkehr, BG Handel und Warenlogistik, BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, BG Rohstoffe und chemische Industrie, BG Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse, BG Holz und Metall sowie die Verwaltungs-BG.

Was sind die Regelungen und Vorschriften der DGUV?

Die Vorschriften der DGUV betreffen die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hinsichtlich der betrieblichen Sicherheit, des richtigen Verhaltens, besonders in Bezug auf die Unfallverhütung. Außerdem sind alle relevanten Punkte bezüglich eventuell eintretender Unfälle, Berufskrankheiten oder Wegeunfälle berücksichtigt.

Für wen und wann gelten Unfallverhütungsvorschriften?

Grundsätzlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer sowie für Versicherte. Dazu zählen auch Unternehmer oder Beschäftigte von Unternehmen aus dem Ausland, welche eine oder mehrere Tätigkeiten im Inland ausüben und einem Unfallversicherungsträger nicht angehören.

Unfallverhütungsvorschriften gelten auch dann, wenn für ein bestimmtes Unternehmen Versicherte arbeiten, für die einer der anderen Unfallversicherungsträger zuständig ist.

Welche grundsätzlichen Pflichten hat ein Unternehmen aufgrund der DGUV?

Generell hat der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen zu treffen, welche zur Verhütung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen sowie Gesundheitsfragen, arbeitsbedingter Art, geeignet sind. Außerdem hat er im Bedarfsfall, für wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei werden die Maßnahmen genauer in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften der Unfallverhütungsvorschriften genauer bestimmt. Hierbei wiederum ist das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk einzusetzen. Der Unternehmer muss die betreffenden Maßnahmen weiterhin entsprechend der beschriebenen Bestimmungen der relevanten Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes planen, organisieren, durchführen und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen anpassen. Grundsätzlich darf der Unternehmer keinen Weisungen erteilen, die sicherheitswidrig sind. Entstehende Kosten aufgrund der Maßnahmen der Unfallverhütungsvorschriften darf der Unternehmer nicht auf die Versicherten übertragen.

Wie sieht es mit den genauen Arbeitsbedingungen aus?

Laut der DGUV Vorschriften sind die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, zu dokumentieren und es besteht Auskunftspflicht. Generell hat der Unternehmer eine Beurteilung, hinsichtlich der Gefährdung der Versicherten bezüglich deren Arbeit durchzuführen. Diese richtet sich nach dem Arbeitsschutzgesetz und soll die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz feststellen. Dies gilt ganz besonders dann, wenn sich betriebliche Gegebenheiten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verändert haben. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz ebenso dokumentieren, wie die durch ihn festgelegten Maßnahmen. Außerdem muss der Unternehmer die Berufsgenossenschaft über sämtliche getroffene Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Betrieb auf Wunsch informieren.

Wird über die DGUV Vorschriften im Betrieb informiert?

Ja. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Versicherten bezüglich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit zu unterweisen. Dies gilt insbesondere für die Gefährdungen, welche mit der Arbeit verbunden sind, sowie für die Maßnahmen, entsprechend Arbeitsschutzgesetz, zu ihrer Verhütung. Diese Vorgehensweise ist ebenso bei Arbeitnehmerüberlassungen relevant. Falls erforderlich muss die Unterweisung wiederholt werden, sie muss aber mindestens einmal pro Jahr erfolgen und zudem dokumentiert werden. Der Unternehmer muss den Versicherten über die relevanten Unfallverhütungsvorschriften in dessen betreffenden Tätigkeitsbereich in verständlicher Weise aufklären. Ebenso über die BG-Regeln und die weiteren staatlichen Vorschriften.

Was gilt bei der Vergabe von Aufträgen zu berücksichtigen?

Falls ein Unternehmer einen Auftrag erteilt, so hat er den Auftragnehmer schriftlich über die Vorgaben hinsichtlich der Unfallverhütung in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch bei der Beauftragung des Arbeitnehmers mit der Lieferung von Arbeitsmitteln, Ausrüstung etc.

Im Fall der Erteilung von Aufträgen an fremde Unternehmen muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der betriebsspezifischen Gefahren unterstützen. Der Unternehmer muss zudem sicherstellen, dass besonders gefährliche Tätigkeiten

von Aufsichtsführenden überwacht werden, welche die Ausführung der festgelegten Schutzmaßnahmen gewährleisten. Der Unternehmer muss mit dem Auftragnehmer abklären, wer den Aufsichtsführenden stellt.

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