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Betriebssicherheitsverordnung

Was ist die Betriebssicherheitsverordnung?

Die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, regelt den Umgang und die Verwendung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen innerhalb des Betriebes. Dabei gelten alle Punkte der jeweiligen Verordnung dem Schutz der Gesundheit und dem Minimieren bestimmter Gefahrenpotentiale.

Was wird in der Betriebssicherheitsverordnung verankert?

Zur Erstellung einer Sicherheitsverordnung im Betrieb, müssen zunächst Gefahrenquellen und deren Potential erkannt und klassifiziert werden. Durch diese Gefährdungsbeurteilung ergibt sich eine Ableitung einzuhaltender Regeln im Umgang mit dem benannten Gerät oder der Anlage.

Zudem kann bereits hier Risiko minimiert werden, indem Gefahrenquellen erkannt und gegebenenfalls ersetzt werden.

Anhand von Prüfung und Art der Gefährdung wird dann eine Anweisung erarbeitet und in der Verordnung festgesetzt, die dem Schutze des Arbeitnehmers dient.

Diese wiederum muss jedem Arbeitnehmer zugänglich gemacht werden. Vorarbeiter und Arbeitnehmer tragen zudem die Verantwortung auf Fehlverhalten, welches mit der Betriebssicherheitsverordnung nicht einhergeht, hinzuweisen.

Des Weiteren muss in der Betriebssicherheitsverordnung dokumentiert werde, welche Anlagen und Geräte in welchem Intervall geprüft und gewartet werden müssen. Bei dieser Dokumentation ist das entsprechende Prüfprotokoll beizufügen.

Welche Pflichten bringt die Betriebssicherheitsverordnung für den Arbeitgeber mit sich?

Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Gesundheitsschäden vermieden werden. Daher bestehen seine Pflichten in:

1)         Beschaffung geprüfter und einsatzbereiter Maschinen und Anlage

2)         Regelmäßige Prüfung und Wartung von Geräten, Maschinen und Anlagen

3)         Unterweisung in den richtigen Umgang mit Arbeitsgeräten

4)         Einsatz von erforderlichen Schutzmaßnahmen und Bereitstellung von dafür benötigten Material

5)         Unterweisung im Falle von Notfall, Betriebsstörung, Unfall und Erste Hilfe

6)         Maßnahmen zur Prävention

7)         Regelungen zum Thema Explosion

8)         Regelungen und Anweisungen bei vorhandenen Aufzuganlagen

9)         Aktualisierung der BetrSichV anhand neuer Erkenntnisse durch Gefährdungsprüfung und/oder Unfall

Bei all diesen Punkten obliegt ihm die Verantwortung.

Wie lange gilt eine bestehende Betriebssicherheitsverordnung und sind Änderungen von Nöten?

Eine Betriebssicherheitsverordnung hat solange Gültigkeit, wie keine betrieblichen Veränderungen oder Unfälle auftreten. Werden Maschinen und andere Betriebsmittel ersetzt, sind diese entsprechend der bestehenden Verordnung neu hinzuzufügen.

Ist ein Unfall eingetreten, muss auch hier für entsprechenden Nachtrag gesorgt werden. Dazu werden Unfallhergang, aufgetretene Fehler u.ä herangezogen, um eine bestehende Unterweisung genauer zu definieren und erneutes Gefahrenpotential zu minimieren.

Des Weiteren ist es zentral wichtig, eine regelmäßige Neubeurteilung von Gefährdungen durch Arbeitsmittel und Anlagen durchzuführen. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung muss auch dann entsprechend aktualisiert werden.

Für welche Betriebs- und Arbeitsmittel gilt die Verordnung?

Neben den verwendeten Arbeitsmitteln, werden in der Betriebssicherheitsverordnung auch Gefahrenpunkte verankert , die beispielsweise Arbeiten mit Starkstrom oder explosionsgefährdeten Anlagen und Geräten beinhalten. Des Weiteren werden auch Transportmittel wie Aufzüge aufgeführt.

Eine Dokumentation über Prüfung und Wartung ist Bestandteil der Dokumente.

Betriebssicherheitsverordnung

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Die Gefährdungsbeurteilung in einer Betriebssicherheitsverordnung darf nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Dies bedeutet nicht, dass nur Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine solche Beurteilung erstellen dürfen, auch wenn diese Kräfte sehr geeignet dafür sind.

Es dürfen auch jegliche Personen eines Betriebes für die Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden, die über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen und mit der Art der jeweiligen Aufgabe vertraut sind. Dabei ist zu beachten, dass entsprechende Kenntnisse mittels Schulungen und Weiterbildung entsprechend auf dem neuesten Stand zu halten sind.

Was regelt das Explosionsschutzgesetz in der Betriebssicherheitsverordnung?

Seit 2015 ist das Explosionsschutzgesetz fest in der Betriebssicherheitsverordnung verankert. Dabei geht es um die Erkennung und Vermeidung potentieller Gefahren durch Explosion.

So wird in der BetrSichV zum Einen die Explosionsgefahr ermittelt und bewertet. Des Weiteren sind Explosionsschutzdokumente zu erstellen die sogenannte S-T-O-P-P-Maßnahmen treffen und umsetzen. S-T-O-P-P beinhaltet dabei: Substitution, Technik, Organisation, PSA und persönliches Verhalten.

Zudem ist in diesem Punkt zu regeln wie explosionsgeschützte Anlagen und Geräte bereitgestellt werden können und wie mit gefährdenden Geräten zu verfahren und umzugehen ist.

Gibt es Checklisten zur Erstellung einer BetrSichV?

Im Internet finden sich zahlreiche, sehr umfängliche Listen, die jegliche Punkte einer Betriebssicherheitsverordnung beinhalten. Dabei ist es wichtig, die Punkte auf den eigenen Betrieb hin anzupassen.

Was passiert, wenn sich nicht an die Betriebssicherheitsverordnung gehalten wird?

Wird die BetrSichV von Arbeitnehmern trotz Unterweisung missachtet, können diese für etwaige dadurch entstehende Schäden haftbar gemacht werden. Ist der Arbeitgeber jeglicher Unterweisungspflicht nachgekommen und geschieht bei Nichteinhalt ein Unfall, kann dies dazu führen, dass der Geschädigte bei Selbstverursachung nicht mit Schadensregulation seitens des Betriebs zu rechnen hat.

Werden Prüfungen, Wartungen und/oder wichtige Unterweisungen, die in der BetrSichV verankert worden, von Seiten des Arbeitsgebers nicht durchgeführt und/oder erfüllt, kann dieser für Schäden und Unfälle entsprechend herangezogen werden und haftet für diese.

Welche Instanzen können bei der Erstellung einer BetrSichV helfen und unterstützen?

Wird Hilfestellung benötigt, um eine umfassende Betriebssicherheitsverordnung zu erstellen, bieten sich mehrere Anlaufstellen an.

Zum Einen kann der Betriebsarzt – sofern vorhanden – medizinisch relevante Punkte anbringen, die zum Arbeitsschutz und der Unfallprävention beitragen.

Der TÜV bietet zudem die Überprüfung von Arbeitsgerätschaften und Anlagen und kann diese in verschiedene Risikogruppen einteilen.

Fachkundiges Personal kann ebenfalls zur Gestaltung und Ausfertigung einer BetrSichV herangezogen werden.

Ebenfalls hilfreich kann sich der Besuch eines entsprechenden Seminars auswirken, bei dem Punkt für Punkt mittels Analyse, Vor- und Aufbereitung entsprechende Dokumente erstellt werden.

Regelung bei Aufzuganlagen und Co. – Was ist zu beachten?

Zunächst ist hier wichtig zu wissen, welche Anlagen überwachungsbedürftig sind. Nach BEtrSichV müssen Aufzuganlagen verankert sein, die Personen und/oder Güter befördern, jegliche Maschinen zum Heben von Personen, Personen-Umlaufaufzüge, Bauaufzüge mit Personenbeförderung sowie Mühlen-Bremsaufzüge.

Werden Aufzuganlagen in oben genannter Form vom Arbeitgeber bereitgestellt müssen diese in der BetrSichV verankert werden und es ergeben sich für den Arbeitgeber entsprechende Pflichten.

Dazu gehören wie bei allen anderen Arbeitsmitteln und Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung, eine Unterrichtung bzw. Unterweisung der Arbeitnehmer sowie die regelmäßige Überwachung, Prüfung und Wartung der Anlage.

Dabei ist es besonders wichtig, festgelegte Fristen für Prüfung und Wartung der Betreiber zu dokumentieren und einzuhalten.

Des Weiteren ist eine Unterweisung durchzuführen, welche Maßnahmen vor Inbetriebnahme durch den Arbeitnehmer vorzunehmen sind.

Gilt die Betriebssicherheitsverordnung auch für Mitarbeiter aus Fremdfirmen?

Die Verordnung des eigenen Betriebes gilt in erster Linie für die eigenen Mitarbeiter. Die Unterweisungspflicht für Fremdmitarbeiter liegt in der Hand der jeweiligen Firma. Werden jedoch Wartungsarbeiten, Reparaturen u.ä. im Betrieb durch Mitarbeiter anderer Betriebe durchgeführt, ist eine Abstimmung erforderlich. In diesem Falle sind auch diese Arbeiter über die herrschende BetrSichV in Kenntnis zu setzen und zu unterweisen.

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